20.11.2022, 13:40
(20.11.2022, 00:36)Broensen schrieb: Falsch. Es werden zwei gemischte. Macht es natürlich nicht besser.
Das tut es wirklich nicht
(20.11.2022, 10:51)voyageur schrieb: 1) Der Bundestag gibt seinen Parlamentsvorbehalt auf.
Das ist vergleichbar mit euren Nuklearwaffen! So lange es eine Bw gibt wird man nicht komplett darauf verzichten. Für einen abgeordneten Teilbereich aber evtl. denkbar!
(20.11.2022, 10:51)voyageur schrieb: Die Division kann sich auf NATO/EU Befehl sofort bewegen. Der Bundestag wird nur unterrichtet, der Einsatz muss aber nach 4 Montane vom Bundestag bestätigt werden, sonst Rückzug (analog wie die Prozedur in Frankreich).
Wirklich ein sehr interessanter Vorschlag, sicherlich ein guter Kompromiss und wäre für die EU zukünftig eine gute Grundlage um die Truppen einzusetzen.
(20.11.2022, 10:51)voyageur schrieb: 2) Die deutschen Einheiten werden nicht kollektiv zugeordnet, sondern die Bundeswehrsoldaten bewerben sich individuell um einen Posten. So umgehen wir die deutschen Probleme der Alters und Dienstgradpyramiden.
Das ist ein ganz wichtiger und schwieriger Punkt!
1. Das Statusverhältnis eines Soldaten/Beamten/Richters in Deutschland, steht dem französischen Dienstrecht maximal entgegen.
In Deutschland haben diese Berufsgruppen keine Arbeitsverträge sondern werden per Gesetz ernannt.
2. Die Besoldung ist in Deutschland wesentlich höher als in Frankreich
Wenn ich das französische Vergütungssystem richtig interpretiere, erhält ein Soldat de deuxieme classe (SDT)/ Schütze ein monatliches Grundgehalt (nach Abzug aller Kosten, inkl. Verpflegung und Unterkunft) von 1380,- Euro überwiesen.
In Deutschland bekommt ein lediger Schütze ohne Familienzuschlag in Lohnsteuerklasse 1 ab dem ersten Monat ein Grundgehalt nach Besoldungsgruppe 3/ Stufe 1 Bundesbesoldungsgesetz in Höhe von 2370,- brutto und einem Auszahlungsbetrag von 2072,- Euro netto überwiesen.
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
Verpflegung (Tagessatz derzeit 9,01 für F/M/A) und ggf. Unterkunft (nicht zwingend erforderlich und hier im Detail zu komplex) etwa 100,- Euro monatlich müssten noch abgezogen werden. Anders als in Frankreich (soweit mir bekannt) wird die Lohnsteuer in D jedoch bereits vorweg vom Arbeitgeber abgeführt.
Auch die Auslandszuschläge und die Erhöhungen bei Beförderungen sind wesentlich höher.
Dieses und das statusrechtliche Problem könnte man jedoch durch ein eigenes europäisches Dienstrecht analog zu den EU Beamten von Anfang an lösen.
Sie würden zunächst auf Zeit dorthin abgeordnet, schlussendlich ganz versetzt und nur noch dem Dienstrecht der EU unterstehen.
Die Besoldung könnte man ( ähnlich wie in D an die Besoldung der Beamten angleichen)
Am Ende würde der Soldat nicht mehr der Bw und dem Parlamentsvorbehalt oder dem französischen Präsidenten, sondern direkt der EU unterstehen.
Das Einstiegsgehalt nach AST 2 (analog A3 Bundesbesoldungsgesetz) läge bei 3054,- Euro brutto monatlich
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte...uppen.html
Die höhere Besoldung wäre sicherlich ein großer Anreiz und eine EU Armee hätte wohl niemals Nachwuchsprobleme und könnte sich die Besten raussuchen.
Wird doch langsam