20.10.2022, 17:12
@Quintus Fabius
Das Selbstverteidigungsrecht ist ein naturgegebenens Recht, dass nicht eingeschränkt werden kann. Die UN Charta stellt dies auch nur fest und verleiht dieses Recht mitnichten auf die Vertragsstaaten.
Oder anders ausgedrückt: Wenn jemand angegriffen wird wird dieses sich wehren. Is so, kann man nicht machen.
Die Ausrufung der Volksrepubliken Donzek und Luhansk verletzt die in Artikel 2 Absatz 4 der UN Charta normierte Territoriale Integrität souveräner Staaten.
Ohne die Zustimmung des jeweils betroffenen Staates können Regionen nicht ohne weiteres irgendwelche Referenden abhalten, erst recht nicht mit dem implizierten Ziel sich daraufhin anderen bestehenden Staaten anzugliedern.
Ein Recht auf Sezession besteht erst mal nur insofern als das es sich auf das Selbstbestimmungsrecht ganzer Völker erstreckt. Will heißen, ein staatenloses Volk hat das grundsätzliche Recht einen eigenen Staat zu bilden. Eine Volksgruppe die aufgrund irgendwelcher geschichtlicher Gegebenheiten auf der falschen Seite einer Grenze gelandet ist, hat dagegen kein Recht sich abzuspalten und sich einem anderen Staat anzuschließen.
Dieses Machwerk - man könnte es auch die internationale Ordnung nennen - ist nicht gottgegeben am Berg Sinai vom Himmel gefallen, sondern erfreut sich seiner globaler Relevanz allein weil a) der Westen als kollektiver Schutzpatron der internationalen Ordnung mächtig genug war/ist, das alles einigermaßen und notfalls militärisch durchzudrücken, b) es für den Westen unterm Strich eine sehr lohnenswerte Ordnung ist und c) im Zweifelsfall alles interpretierbar genug ist damit ziemlich alles durchzuziehen was man meint machen zu müssen.
Zitat: Und deshalb ist Russland ja nur den Volksrepubliken im Osten der Ukraine in kollektiver Selbstverteidigung zur Hilfe gekommen. Aber ich vergaß: die Volksrepublik Donezk ist ja kein Staat gewesen. Hat dann Taiwan überhaupt ein Recht zur Selbstverteidigung ? Weder als Staat anerkannt noch in der UN vertreten.
Das Selbstverteidigungsrecht ist ein naturgegebenens Recht, dass nicht eingeschränkt werden kann. Die UN Charta stellt dies auch nur fest und verleiht dieses Recht mitnichten auf die Vertragsstaaten.
Oder anders ausgedrückt: Wenn jemand angegriffen wird wird dieses sich wehren. Is so, kann man nicht machen.
Die Ausrufung der Volksrepubliken Donzek und Luhansk verletzt die in Artikel 2 Absatz 4 der UN Charta normierte Territoriale Integrität souveräner Staaten.
Ohne die Zustimmung des jeweils betroffenen Staates können Regionen nicht ohne weiteres irgendwelche Referenden abhalten, erst recht nicht mit dem implizierten Ziel sich daraufhin anderen bestehenden Staaten anzugliedern.
Ein Recht auf Sezession besteht erst mal nur insofern als das es sich auf das Selbstbestimmungsrecht ganzer Völker erstreckt. Will heißen, ein staatenloses Volk hat das grundsätzliche Recht einen eigenen Staat zu bilden. Eine Volksgruppe die aufgrund irgendwelcher geschichtlicher Gegebenheiten auf der falschen Seite einer Grenze gelandet ist, hat dagegen kein Recht sich abzuspalten und sich einem anderen Staat anzuschließen.
Zitat: Aber ich vergaß: nur Staaten die der Westen anerkennt haben solange ein Recht zur kollektiven Selbstverteidigung wie ihnen die USA dieses Recht zugestehen.Im Prinzip ja. Es ist halt einfach so, dass die dominierenden Mächte letztlich erst nach dem zweiten Weltkrieg entschieden haben sich in zwischenstaatlichen Beziehungen relativ ernsthaft an ein relativ loses Vertragswerk und die daraus abgeleiteten Spielregeln zu halten.
Dieses Machwerk - man könnte es auch die internationale Ordnung nennen - ist nicht gottgegeben am Berg Sinai vom Himmel gefallen, sondern erfreut sich seiner globaler Relevanz allein weil a) der Westen als kollektiver Schutzpatron der internationalen Ordnung mächtig genug war/ist, das alles einigermaßen und notfalls militärisch durchzudrücken, b) es für den Westen unterm Strich eine sehr lohnenswerte Ordnung ist und c) im Zweifelsfall alles interpretierbar genug ist damit ziemlich alles durchzuziehen was man meint machen zu müssen.