15.05.2022, 19:23
(15.05.2022, 19:14)Pmichael schrieb: Da die jeweilige Regierung nur im Rahmen ihrer Legislaturperiode entscheiden können, kann das Sondervermögen halt nur für innerhalb dieser Periode betrachtet werden. Was nach den vier Jahren geschieht ist in der Verantwortung der nächsten Regierung.
Alles andere wäre auch Verfassungswidrig.
Genau deswegen gibt es doch Kritik am Sondervermögen, eben WEIL es auch die nächste Regierung per Grundgesetzänderung bindet?
Als Maßnahme im normalen Haushaltsgesetz wäre es für die nächste Regierung unverbindlich.