17.03.2022, 21:25
(17.03.2022, 21:14)FJ730 schrieb: Die Beistandsklausel gem Art 42 (7) EUV ist mir natürlich bekannt."schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung" ist nicht schwammig, das ist sehr konkret, beinhaltet militärische Mittel und ist sehr viel verbindlicher als beispielsweise die Beistandsklausel der NATO.
Nur wie Du sicher auch weißt ist dieser wohlwollend ausgedrückt sehr schwammig und verpflichtet lediglich zu politischem Beistand, der militärisch aber auch nur zivil sein kann. Es obliegt den Hilfe leistenden Mitgliedstaaten, Art und Umfang der Unterstützung konkret zu bestimmen.