02.01.2022, 10:42
PKrs Ansatz vertrete ich auch schon seit Abschaffung der Wehrpflicht. Eine Allgemeine Dienstpflicht für Alle (m/w/d) mit dem Primat auf Sozialen Dienst (der dann aber bitte keine Hausmeistertätigkeiten im Krankenhäusern, sondern tatsächlich Pflege/Sozial bedient), oder eben als Ersatz in den Wehrdienst!
Dadurch würde man 2 Fliegen mit einer Klappeschlagen, nämlich die sozialen Berufe entlasten bzw. auch dort für mehr Nachwuchs sorgen, als auch die BW personell stärken und gesellschaftsquerschnittlichen Nachwuchs gewinnen.
Allerdings denke ich nicht, dass man die Wehrdienstleistenden in einer Miliz abstellen sollte. Das würde einzig dem Heer nutzen (ja ich weiß, größte TSK) und LW und Marine aussen vor lassen. Zudem würden die mglw. zivil schon erhaltenen Qualifikationen (Ausbildung) nicht vollumfänglich genutzt werden können.
Das System, das Mitte der 90er die Wehrpflicht behandelte, fand ich als Betroffener eigentlich sehr gut.
Hat der Bewerber Wünsche bzgl. TSK? Falls ja, dann dahin. Ausbildung vorhanden? Falls ja, möglichst in der Verwendung einsetzen. GA dann in der entsprechenden TSK bzw. der Truppe. Sinnvoll, da GA beim Heer von der Sache her schon anders sein muss, als bei der Marine, um der Verwendung entsprechend ausgebildet zu werden, grob verallgemeinert.
Allerdings sollte nach diesem einen Jahr des Wehrdienstes eine gewisse Anzahl an Reserveübungen vorgeschrieben werden. Mindestens 3 in 5 Jahren à 3-4 Wochen. Für diese werden die Reservisten eingezogen und der Arbeitgeber hat sie freizustellen!
Das hätte den Vorteil, dass sowohl die Reserve an sich für den V-Fall gestärkt wäre, weil nicht gänzlich ungeübt, als auch, dass die Arbeitgeber daran gewöhnt werden, Reservisten freizustellen, so dass es einfacher werden dürfte sich freiwillig in die aktiv übende Reserve zu begeben und das auch später weiter tut.
Um der zeitichen Gerechtigkeit zwischen Wehr- und Sozialdienst eine Lanze zu brechen, könnte man meinetwegen den Wehrdienst auf 10 Monate verkürzen, da ja noch ~2 Monate nachgedient werden müssen. Hierfür hat der Dienstherr Sorge zu tragen!
Kürzer aber keinesfalls, da ich aus meiner Erfahrung sagen kann, dass ich mich erst nach 6 Monaten an Bord voll eingewöhnt hatte und neben meiner eigentlichen Verwendung auch andere Tätigkeiten wahrnehmen konnte. GA vorweg waren ja 3 Monate.
Dadurch würde man 2 Fliegen mit einer Klappeschlagen, nämlich die sozialen Berufe entlasten bzw. auch dort für mehr Nachwuchs sorgen, als auch die BW personell stärken und gesellschaftsquerschnittlichen Nachwuchs gewinnen.
Allerdings denke ich nicht, dass man die Wehrdienstleistenden in einer Miliz abstellen sollte. Das würde einzig dem Heer nutzen (ja ich weiß, größte TSK) und LW und Marine aussen vor lassen. Zudem würden die mglw. zivil schon erhaltenen Qualifikationen (Ausbildung) nicht vollumfänglich genutzt werden können.
Das System, das Mitte der 90er die Wehrpflicht behandelte, fand ich als Betroffener eigentlich sehr gut.
Hat der Bewerber Wünsche bzgl. TSK? Falls ja, dann dahin. Ausbildung vorhanden? Falls ja, möglichst in der Verwendung einsetzen. GA dann in der entsprechenden TSK bzw. der Truppe. Sinnvoll, da GA beim Heer von der Sache her schon anders sein muss, als bei der Marine, um der Verwendung entsprechend ausgebildet zu werden, grob verallgemeinert.
Allerdings sollte nach diesem einen Jahr des Wehrdienstes eine gewisse Anzahl an Reserveübungen vorgeschrieben werden. Mindestens 3 in 5 Jahren à 3-4 Wochen. Für diese werden die Reservisten eingezogen und der Arbeitgeber hat sie freizustellen!
Das hätte den Vorteil, dass sowohl die Reserve an sich für den V-Fall gestärkt wäre, weil nicht gänzlich ungeübt, als auch, dass die Arbeitgeber daran gewöhnt werden, Reservisten freizustellen, so dass es einfacher werden dürfte sich freiwillig in die aktiv übende Reserve zu begeben und das auch später weiter tut.
Um der zeitichen Gerechtigkeit zwischen Wehr- und Sozialdienst eine Lanze zu brechen, könnte man meinetwegen den Wehrdienst auf 10 Monate verkürzen, da ja noch ~2 Monate nachgedient werden müssen. Hierfür hat der Dienstherr Sorge zu tragen!
Kürzer aber keinesfalls, da ich aus meiner Erfahrung sagen kann, dass ich mich erst nach 6 Monaten an Bord voll eingewöhnt hatte und neben meiner eigentlichen Verwendung auch andere Tätigkeiten wahrnehmen konnte. GA vorweg waren ja 3 Monate.