23.12.2021, 19:08
Der zweite Absatz stimmt so nicht ganz. Eine militärische Unterstützung ist nicht festgelegt für Staaten welche Neutral sind - in dem Sinne, dass die Neutralität in ihrer Verfassung steht. Das ist hier und heute so der Rechtsstand. Bei den neutralen Staaten wird nun Finnland immer mitgenannt. Das ist aber nicht ganz korrekt, da Finnland einen recht eigenartigen Status hat, den die Neutralität ist in Finnland im Gegensatz zu den anderen genannten Staaten eben nicht in der Verfassung vorgeschrieben. Sie ist lediglich eine jederzeit revidierbare politische Entscheidung.
Im übrigen bezieht sich der Aussschluss militärischer Unterstützung nur in eine Richtung: das heißt, die neutralen Staaten können durchaus durch die anderen Länder militärisch unterstützt werden, wenn sie dies selbst wünschen (!), müssen aber selbst keine militärische Unterstützung leisten. Dieser parasitäre Zustand wird seit Jahren schon heftig kritisiert, beispielsweise wird Österreich deswegen regelmässig als Trittbrettfahrer geschmäht.
Und nun beschließend zum Umfang der zwingend zu leistenden Unterstützung:
Es steht in diesem Artikel wortwörtlich:
https://dejure.org/gesetze/EU/42.html
Alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung bedeutet militärische Unterstützung. Das wird in der gesamten EU so recht einheitlich gesehen. Sobald Finnland also angegriffen wird erklärt er sich einfach auf der Stelle für nicht mehr neutral, das geht per einfacher Erklärung da die Neutralität in Finnland nicht in der Verfassung steht und auch sonst keine Voraussetzung ist - Finnland ist EU Mitglied - die anderen EU Staaten haben daraufhin alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung zu leisten.
Und exakt so wird das insbesondere auch in Finnland selbst gesehen.
Im übrigen bezieht sich der Aussschluss militärischer Unterstützung nur in eine Richtung: das heißt, die neutralen Staaten können durchaus durch die anderen Länder militärisch unterstützt werden, wenn sie dies selbst wünschen (!), müssen aber selbst keine militärische Unterstützung leisten. Dieser parasitäre Zustand wird seit Jahren schon heftig kritisiert, beispielsweise wird Österreich deswegen regelmässig als Trittbrettfahrer geschmäht.
Und nun beschließend zum Umfang der zwingend zu leistenden Unterstützung:
Es steht in diesem Artikel wortwörtlich:
https://dejure.org/gesetze/EU/42.html
Zitat:(7) Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung
Alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung bedeutet militärische Unterstützung. Das wird in der gesamten EU so recht einheitlich gesehen. Sobald Finnland also angegriffen wird erklärt er sich einfach auf der Stelle für nicht mehr neutral, das geht per einfacher Erklärung da die Neutralität in Finnland nicht in der Verfassung steht und auch sonst keine Voraussetzung ist - Finnland ist EU Mitglied - die anderen EU Staaten haben daraufhin alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung zu leisten.
Und exakt so wird das insbesondere auch in Finnland selbst gesehen.