23.12.2021, 17:20
(23.12.2021, 14:04)Quintus Fabius schrieb: Man kann ihn tatsächlich nicht damit vergleichen, weil der 42.7 des Lissbaon Vertrages in Wahrheit deutlich weiter reicht als der Artikel 5 der NATO.
Gemäß dem Lissabon Vertrag müssen die Mitgliedsstaaten der EU alle in ihrer Macht stehenden Mittel anwenden.
Artikel 5 des NATO Vertrages sieht hingegen vor, dass die Mitgliedsstaaten nur alle von ihnen für erforderlich erachteten Mittel einsetzen müssen.
Zwischen aller in ihrer Macht stehenden - und alle von ihnen für erforderlich gehaltenen - ist also tatsächlich ein erheblicher Unterschied.
Schau mal hier:
Zitat:Die Beistandsklausel wurde 2009 in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgeschrieben. Im Falle eines "bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats" sind die anderen EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den Mitgliedstaat zu unterstützen. Dabei bleiben die Verpflichtungen in diesem Bereich in Einklang mit den im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) eingegangenen Verpflichtungen.
Für die Unterstützung wird kein formelles Verfahren vorgegeben. Die Klausel legt zudem nicht fest, dass eine militärische Unterstützung erfolgen sollte. EU-Mitgliedstaaten wie Österreich, Finnland, Irland und Schweden können somit unter Wahrung ihrer Neutralität kooperieren.
https://www.europarl.europa.eu/news/de/h...swirkungen