25.11.2021, 23:23
Das per Video dokumentierte Auftreten von Ryttenhouse war eindeutig kein defensives, sondern ein provokatives. Es ist etwas anderes, wenn legal bewaffnete Anwohner, vielleicht auch mit Unterstützung von Freunden und Verwandten, vor ihren Häusern und Geschäften ihre Abwehrbereitschaft demonstrieren, weil die Polizei versagt, oder ob jemand mit dem Gewehr vor der Brust durch die Straßen zieht. In den USA gibt es dazu eine andere Einstellung, aber in Deutschland wäre das so nicht durch die Nothilfe gedeckt gewesen.
Aber nochmal: Es war Notwehr, dem widerspreche ich nicht.
Aber auch die Tatsache, dass er vor dem Angriff geflohen ist, ändert nichts daran, dass er sich zuvor selbst in diese Situation begeben und sie durch sein provokatives Auftreten erst herbeigeführt hat. Egal, ob er das Recht dazu hatte oder nicht. Somit ist es nach deutscher Rechtsprechung zumindest im Rahmen des Möglichen, ihn deswegen juristisch zu belangen. Ob man das nun für richtig hält, oder nicht.
Aber nochmal: Es war Notwehr, dem widerspreche ich nicht.
Aber auch die Tatsache, dass er vor dem Angriff geflohen ist, ändert nichts daran, dass er sich zuvor selbst in diese Situation begeben und sie durch sein provokatives Auftreten erst herbeigeführt hat. Egal, ob er das Recht dazu hatte oder nicht. Somit ist es nach deutscher Rechtsprechung zumindest im Rahmen des Möglichen, ihn deswegen juristisch zu belangen. Ob man das nun für richtig hält, oder nicht.