12.10.2021, 09:33
Zu deiner Polemik habe ich mich bereits geäußert, du kannst noch so häufig betonen, wie stichhaltig deine Mutmaßungen sind, es bleiben Mutmaßungen, die zu Schlussfolgerungen führen, die ich nicht teilen kann.
Die Soldaten werden nicht zum Rauchen gezwungen, wohl aber indirekt zum Trinken des zur Verfügung gestellten Wassers. Wie du das in Bezug zueinander setzen kannst ist mir schleierhaft, immerhin handelt es sich nicht um Sklaven.
Das ist, wie ich hier bereits ausgeführt habe nicht korrekt. Man kann sich gegen die karzinogene Gefährdung nicht durch Kurzzeitexposition oder niedrige Dosierungen schützen, ähnlich wie das bei Giften oder Strahlungen der Fall ist, es geht immer um eine Risikoeinschätzung gemessen an der Gesamtaufnahme. Insofern ist jede Erhöhung der Gesamtaufnahme bereits potenziell schädlicher (potenziell, weil natürlich nicht jeder an Krebs erkrankt).
Darüber hinaus wirken Bromate tatsächlich bei Langzeitexposition toxisch und können so beispielsweise Organschäden hervorrufen, das ist aber bei Dauer und Dosierung in diesem konkreten Fall quasi ausgeschlossen. Aus diesem Grund wurde auch angemerkt, dass keine unmittelbare Gefährdung ausgeht, was Langzeitschäden nicht ausschließt.
Keine Ahnung wo du deine Informationen her hast, aber der EU-Grenzwert (in Deutschland umgesetzt über die Trinkwasserverordnung) liegt genauso wie der Schweizer Grenzwert bei 10 µg/l (das ist auch der WHO-Grenzwert), und das Wasser in Mali erreicht bei wiederholten Tests mindestens (!) 38 µg/l.
Übrigens sind Bromate der Kategorie 1B zugeordnet, weshalb die Karzinogenität zwar nicht zweifelsfrei, aber doch wissenschaftlich hinreichend nachgewiesen ist. Das von dir unterstrichene "potenziell" und "steht im Verdacht" muss also wissenschaftlich, nicht umgangssprachlich interpretiert werden. Ansonsten gäbe es auch nicht die besonders engen Grenzwerte.
(12.10.2021, 09:08)Quintus Fabius schrieb: Rauchen zuzulassen und wegen Bromaten ein Affentheater angeblicher Fürsorge zu veranstalten entbehrt gerade in dieser Bundeswehr welche sich in so vielen anderen Fällen einen Dreck um das Wohl der Soldaten schert nicht einer gewissen Komik.
Die Soldaten werden nicht zum Rauchen gezwungen, wohl aber indirekt zum Trinken des zur Verfügung gestellten Wassers. Wie du das in Bezug zueinander setzen kannst ist mir schleierhaft, immerhin handelt es sich nicht um Sklaven.
Zitat:Zumal Bromate nur bei Langzeitexposition und höheren Dosierungen
Das ist, wie ich hier bereits ausgeführt habe nicht korrekt. Man kann sich gegen die karzinogene Gefährdung nicht durch Kurzzeitexposition oder niedrige Dosierungen schützen, ähnlich wie das bei Giften oder Strahlungen der Fall ist, es geht immer um eine Risikoeinschätzung gemessen an der Gesamtaufnahme. Insofern ist jede Erhöhung der Gesamtaufnahme bereits potenziell schädlicher (potenziell, weil natürlich nicht jeder an Krebs erkrankt).
Darüber hinaus wirken Bromate tatsächlich bei Langzeitexposition toxisch und können so beispielsweise Organschäden hervorrufen, das ist aber bei Dauer und Dosierung in diesem konkreten Fall quasi ausgeschlossen. Aus diesem Grund wurde auch angemerkt, dass keine unmittelbare Gefährdung ausgeht, was Langzeitschäden nicht ausschließt.
(12.10.2021, 09:08)Quintus Fabius schrieb: Der EU Grenzwert liegt demgegenüber bei 3 μg/L, dass Wasser in Mali hat um die 8 bis 9 μg/L. Der extrem niedrige EU Grenzwert resultiert daraus, dass man diesen für mit Ozon angereicherte Mineral- und Heilwässer festgelegt hat - unter Annahme einer Langzeitexposition durch fortwährenden Konsum derselben.
Keine Ahnung wo du deine Informationen her hast, aber der EU-Grenzwert (in Deutschland umgesetzt über die Trinkwasserverordnung) liegt genauso wie der Schweizer Grenzwert bei 10 µg/l (das ist auch der WHO-Grenzwert), und das Wasser in Mali erreicht bei wiederholten Tests mindestens (!) 38 µg/l.
Übrigens sind Bromate der Kategorie 1B zugeordnet, weshalb die Karzinogenität zwar nicht zweifelsfrei, aber doch wissenschaftlich hinreichend nachgewiesen ist. Das von dir unterstrichene "potenziell" und "steht im Verdacht" muss also wissenschaftlich, nicht umgangssprachlich interpretiert werden. Ansonsten gäbe es auch nicht die besonders engen Grenzwerte.