23.07.2021, 13:23
Die Kopenhagener Kriterien wurden als Bewertungsmaßstab für neue Beitrittskandidaten aufgestellt, mit der Anerkennung des gemeinsamen Besitzstandes und der Integration der politischen Kriterien in den EU-Vertrag sind sie selbst und ihre zukünftigen Veränderungen aber maßgebend für alle Mitglieder. Aus dem Grund wurde gleichzeitig ja auch die Möglichkeit der Suspendierung der Mitgliedschaft bei schwerwiegendem Verstoß gegen Artikel 2 geschaffen. Juristisch interessant ist es meines Erachtens vor allem deshalb, weil natürlich eine Rechtsinterpretation erfolgen muss.