11.06.2021, 15:42
kato:
Wie aber soll eine Regierung - welche mehrheitlich von radikalem Anti-Bellizismus geprägt ist - überhaupt die Befähigung besitzen Streitkräfte aufzustellen, welche den grundgesetzlichen Auftrag des 87a erfüllen?!
Wie soll so eine Regierung das Nötige definieren, wenn die Streitkräfte allenfalls beratend zuarbeiten dürfen? Und was soll das bringen, wenn wie du schreibst dann das Nötige einfach redefiniert wird?
Zudem stellt sich mir in buchhalterischer Vorsicht die Frage, ob das Nötige überhaupt ausreichend sein kann, oder ob man nicht zwingend immer mehr benötigt als nur das Nötige ?!
Wie aber soll eine Regierung - welche mehrheitlich von radikalem Anti-Bellizismus geprägt ist - überhaupt die Befähigung besitzen Streitkräfte aufzustellen, welche den grundgesetzlichen Auftrag des 87a erfüllen?!
Wie soll so eine Regierung das Nötige definieren, wenn die Streitkräfte allenfalls beratend zuarbeiten dürfen? Und was soll das bringen, wenn wie du schreibst dann das Nötige einfach redefiniert wird?
Zudem stellt sich mir in buchhalterischer Vorsicht die Frage, ob das Nötige überhaupt ausreichend sein kann, oder ob man nicht zwingend immer mehr benötigt als nur das Nötige ?!