04.06.2021, 08:53
(03.06.2021, 20:54)Quintus Fabius schrieb: Gemäß dem Grundgesetz und dessen Intention geht es eben keineswegs um die Sicherung von Handelsrouten. In keinster Weise stellt der Bund Streitkräfte zum Schutz seiner wirtschaftlichen Interessen auf, so steht das nicht im Grundgesetz und so ist der entsprechende Artikel nicht gemeint.
Die Diskussion ist so alt wie die Bundeswehr, und auch wenn dein Standpunkt dazu völlig legitim ist, er ist kein Fakt. Schon bei der Gründung der Marine wurde das Grundgesetz dahingehend ausgelegt, dass es explizit auch die Sicherung von Versorgungswegen (Bündnisverteidigung ist Landesverteidigung) einschließt, in einer sich deutlich stärker zu qualitativen asymmetrischen Bedrohungen hin entwickelnden Welt sowie der immer größeren Abhängigkeit vom Seehandel hat sich nur der potenzielle Gegner verändert. Ich will hier jetzt keine rechtstheoretische Diskussion beginnen, denn da würden wir wohl eh auf keinen Nenner kommen (und ohne gerichtliche Entscheidung kein Ergebnis erzielen), aber diese explizite Betrachtung wird seit gut dreißig Jahren vertreten und die Marine auch daraufhin ausgerichtet.
Zitat:Das ganze was du hier anführst ist aber eigentlich ein sehr gutes Musterbeispiel dafür was ich oben aramiso geantwortet habe (...)
Was soll daran nebulös sein, wenn die Sicherung von Seewegen gegen äußere Bedrohungen, beispielsweise Piraterie oder staatliche Übergriffe (bspw. durch den Iran), verhindert werden soll in dem zu diesem Zweck entwickelte Einheiten in den entsprechenden Seegebieten auf Abruf zur Verfügung stehen? Die einzigen Probleme sind der tatsächlich fehlende politische Wille und aufgrund von einer immer weiter in ihren operativen Fähigkeiten zusammengestutzten Marine die tatsächliche Fähigkeit, diese konkret beschlossene Ausrichtung auch zum Einsatz zu bringen. Deine Beschreibung mag auf das Heer zutreffen, das kann ich bekanntlich nicht beurteilen.