31.05.2021, 14:31
@Helios
Schneemann.
Zitat:Das erschließt sich mir nicht, wieso sollte man Gefahr laufen, dass die "Grenzen verschwimmen", wenn man den Fokus weg von Absicht und Ausführung hin zur Tätersituation legt?Weil ich ja die Verantwortlichen benennen können muss, gerade auch wenn ich Kriegsverbrecher und somit die Täter eines Genozids verfolgen will. Man könnte als Bsp. die Balkan-Kriege bemühen, wo es sehr wichtig war, die Hintermänner benennen zu können. Oder um es überspitzt zu sagen (und um wieder den Bogen zu schlagen): War von Trotha nun eine Art Mladic, der den Segen bzgl. Massenmord an der gegnerischen Bevölkerung von seinen Führern hatte und der berechtigterweise als Kriegsverbrecher wegen eines Völkermordes verurteilt wurde, oder aber eben nur ein William Calley, der mit seiner Task Force Barker My Lai zu "säubern" hatte, was dann zu einem Massaker (und ebenso einem Kriegsverbrechen) brutal ausartete?
Zitat:Meines Erachtens ist es eher umgekehrt der Fall, denn ich sehe keinen Grund, dass überhaupt die Regierung eines Landes bei einem Völkermord involviert sein muss. Meines Erachtens kann ein Völkermord auch von staatlichen oder nichtstaatlichen Gruppierungen ausgehen, oder auch von Konzernen bis hin zu (theoretisch) Einzelpersonen.Jetzt zerfasern wir uns m. M. n. aber etwas. Um von der Theorie wieder etwas abzukommen: In der Praxis stand hinter quasi jedem bekannten und größeren Genozid eine staatliche Autorität (inwieweit sie dann ihre Verantwortung eingeräumt haben, steht wieder auf einem anderen Blatt), lokale oder nichtstaatliche Gruppen haben zumeist gar nicht die Möglichkeiten, eine solche konzertierte Aktion umzusetzen. Gerade deswegen muss in der Definition auch die staatliche Verantwortung bei einer Anerkennung unbedingt berücksichtigt werden - und diese fehlt eben bzgl. Deutsch-Südwest, auch wenn Deutschland nun in einer Art moralischem Verantwortungsbewusstsein so gehandelt haben mag.
Schneemann.