29.05.2021, 18:51
(29.05.2021, 18:02)Quintus Fabius schrieb: Von Trotha hat die Kapitulation keineswegs vollständig ausgeschlossen, das stimmt einfach nicht.
Er hat keine Maßnahme getroffen, die eine Kapitulation möglich gemacht hätte, aber sehr beständig dafür gesorgt, eine solche zu verhindern. Aus keinem mir bekannten Dokument wird ersichtlich, dass er eine solche überhaupt für erstrebenswert oder auch nur für realistisch hält, in etlichen drückt er hingegen das Gegenteil aus. Insofern hält sich die Relevanz meines Erachtens doch stark in Grenzen.
Zitat:Und deshalb meine Frage: warum ist die heutige Bundesrepublik verantwortlich für die Taten eines Einzelnen, wenn doch die deutsche Regierugn wie das deutsche Volk wie die deutsche Militärführung damals von Trothas Befehl ablehnten, weshalb diese ausdrücklich durch den Kaiser wie durch den Generalstab wiederrufen wurde ?!
Zum einen kann man von der Verantwortung sprechen, weil er per Amtes berechtigt war, diese Befehle und Handlungen vorzunehmen, zum anderen natürlich auch, weil dieses Widerrufen keinesfalls unmittelbar nach der Kenntnisnahme von Befehl und Handlung erfolgte, sondern erst etliche Wochen später. Insofern hat die damalige Regierung diese Handlungen grundsätzlich erst ermöglicht und zumindest zeitweise stillschweigend geduldet. Die Rolle der Bundesrepublik ergibt sich aus der völkerrechtlichen Kontinuität.
Darüber hinaus aber gilt die bekannte Antwort, dass mir diese Frage und diese Diskussion völlig egal ist und ich den wesentlichen Kern, nämlich die juristische Verantwortung und damit einhergehend die Frage nach Reparationen oder meinetwegen auch "Wiedergutmachungen" weiterhin ordinär finde.