Grundsatzdiskussion zur Ausrichtung von Beschaffungsprogrammen
#28
Zitat:Außerdem sind auch unsere Streitkräfte die allermeiste Zeit nicht im Krieg und können deswegen mMn nicht immer alle Entscheidungen nur von diesem aus allein treffen, da Streitkräfte weder im rechtsfreien Raum agieren, noch losgelöst von z.B. wirtschaftlichen Erfordernissen.

Ich schrieb schon dass dies sogenannte äußere Umstände sind die man ebenso bearbeiten muss wie Gelände und Wetter des Kriegsraumes. Nur weil eine Streitkraft nicht im Krieg ist, heißt dass nicht, dass man deswegen nicht alle Entscheidungen so weitgehend wie es möglich ist von diesem allein aus treffen sollte. Stattdessen ist es, wenn dann eine Streitkraft im Krieg ist sehr vorteilhaft, vorher nur von diesem ausgehend alle Entscheidungen so weitgehend wie möglich getroffen zu haben.

Die wirtschaftlichen Sachzwänge bedeuten in diesem Kontext ein zwingendes Gebot die Kampfkraft so wie möglich im Rahmen des erreichbaren und/oder zur Verfügung gestellten zu steigern. Das geschieht aber real in dieser Bundeswehr nicht. Die immensen Geldsummen welche die Bundesrepublik für die Bundeswehr zur Verfügung stellt werden in unfassbarem Ausmaß verschwendet, vergeudet, verplempert und für Systeme, Prozesse, Handlungen und Personal ineffizient ausgegeben - welches im Vergleich zu anderen Möglichkeiten die Kampfkraft nicht steigert, sondern sie sogar senkt. Und natürlich muss man ununterbrochen versuchen mehr Mittel zu erhalten oder Mittel anderer Bereiche für sich einzuspannen.

Und da der Raum in dem agiert werden muss dem Recht unterliegt, sollte es eigentlich das zwingende Gebot sein, dieses Recht so weit wie nur irgendwie möglich zu beugen, zu nutzen, zu missbrauchen, zu umgehen, sich untertan zu machen, es in diesem Sinne abzuändern und es der Zielsetzung unterzuordnen. Nur weil dies in praktischen Realität nur bis zu ganz bestimmten Grenzen möglich ist und nicht so weitgehend wie es eigentlich erforderlich wäre, bedeutet nicht, dass man nicht unermüdlich daran arbeiten sollte hier die Grenzen dieses Raumes im Sinne des Auftrags zu verschieben. Um auch dies wieder an einem praktischen realen Beispiel zu erläutern: dass Soldaten in ihren Laufbahnen dem Beamtenrecht unterliegen, dieses Einfluss auf das Besoldungsrecht haben und die Bundeswehr Steuern beim Einkauf von Waffensystemen zahlt und diese dem Ausschreibungsrecht unterliegen sind alles Felder welche sehr nachteilig sind und die überwunden werden müssten und theoretisch überwunden werden könnten.

Nur weil Recht und Finanzmittel Grenzen setzen heißt dass nicht freiwillig in vorauseilendem Gehorsam diese auch noch enger stecken zu wollen. Das Bestreben in jedem erfolgreichen Unternehmen (gleichgültig ob Armee oder Wirtschaft) ist es stattdessen diese Grenzen so weit wie möglich zu verschieben. Da dies bei den Finanzen schwieriger ist, könnte man eben überlegen sich auf die rechtliche Seite dieser Angelegenheit zu konzentrieren, und dass meinte ich mit einem Paradigmenwechsel bei der Beschaffung hin zu einer Kriegsorientierung.
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RE: Grundsatzdiskussion zur Ausrichtung von Beschaffungsprogrammen - von Quintus Fabius - 06.05.2021, 21:37
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