02.03.2021, 22:31
Allgemein:
Ein HK416Bw, ein M27, ein HK416A7 "20, ein HK416F, ein G95, ein HK416A8 der aktuellen Ausschreibung oder ein HK416D10RS unterscheiden sich untereinander allesamt derart drastisch dass es eben falsch ist einfach die K416 des einen Landes mit denen eines anderen Landes gleichzusetzen, als wären es diesselben Waffen.
Ottone:
Das Problem ist die Gewichtbeschränkung weshalb nicht mal das bereits eingeführte G95 des KSK die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen konnte da es kanpp über der Gewichtsgrenze liegt. Das HK416F der Franzosen würde sie knapp einhalten, ist aber ebenso kein echtes Sturmgewehr, sondern eben nur ein Maschinenkarabiner. Es ist eigentlich ganz einfach: ein Sturmgewehr muss in der Lage sein auch die Aufgaben eines leichten Maschinengewehres zumindest einige Zeit lang übernehmen zu können. Es muss in der Lage sein größere Mengen an Schüssen abzugeben ohne zu überhitzen und ohne Präzisionseinbußen.
Das geht rein physikalisch eben nur mit mehr Gewicht, zwingend. Die Waffe ist dann zudem ruhiger im Feuerstoß, sie steigt weniger im Rückstoß, Schießfehler des Schützen werden eher ausgeblichen, Zittern und Unruhe des Schützen übertragen sich weniger etc etc
Selbst scheinbar geringe Gewichtsunterschiede können da bereits einiges ausmachen.
Und ob die Franzosen damit glücklich sind sei mal so dahin gestellt. Zweifelsohne ist das ein sehr guter Maschinenkarabiner, aber gerade in Frankreich gab es etlichen Gegenwind, wenn auch aus den üblichen nationalen Reflexen und weniger aus Sachgründen.
Marinefan:
Das G95 ist eben nicht die HK416 Variante welche hier bei der Ausschreibung angeboten wurde, weil es knapp über 3,6 kg wiegt. Es wurde deshalb extra eine neuere, andere und geringfügig gewichtsreduzierte Variante angeboten. Der "Sieger" der Ausschreibung ist daher nicht das G95! und daher auch nicht eingeführt.
Ein HK416Bw, ein M27, ein HK416A7 "20, ein HK416F, ein G95, ein HK416A8 der aktuellen Ausschreibung oder ein HK416D10RS unterscheiden sich untereinander allesamt derart drastisch dass es eben falsch ist einfach die K416 des einen Landes mit denen eines anderen Landes gleichzusetzen, als wären es diesselben Waffen.
Ottone:
Das Problem ist die Gewichtbeschränkung weshalb nicht mal das bereits eingeführte G95 des KSK die Anforderungen der Ausschreibung erfüllen konnte da es kanpp über der Gewichtsgrenze liegt. Das HK416F der Franzosen würde sie knapp einhalten, ist aber ebenso kein echtes Sturmgewehr, sondern eben nur ein Maschinenkarabiner. Es ist eigentlich ganz einfach: ein Sturmgewehr muss in der Lage sein auch die Aufgaben eines leichten Maschinengewehres zumindest einige Zeit lang übernehmen zu können. Es muss in der Lage sein größere Mengen an Schüssen abzugeben ohne zu überhitzen und ohne Präzisionseinbußen.
Das geht rein physikalisch eben nur mit mehr Gewicht, zwingend. Die Waffe ist dann zudem ruhiger im Feuerstoß, sie steigt weniger im Rückstoß, Schießfehler des Schützen werden eher ausgeblichen, Zittern und Unruhe des Schützen übertragen sich weniger etc etc
Selbst scheinbar geringe Gewichtsunterschiede können da bereits einiges ausmachen.
Und ob die Franzosen damit glücklich sind sei mal so dahin gestellt. Zweifelsohne ist das ein sehr guter Maschinenkarabiner, aber gerade in Frankreich gab es etlichen Gegenwind, wenn auch aus den üblichen nationalen Reflexen und weniger aus Sachgründen.
Marinefan:
Zitat:Das HK416A7 ist bereits EINGEFÜHRT in der BW (als G95, KSK);
Das G95 ist eben nicht die HK416 Variante welche hier bei der Ausschreibung angeboten wurde, weil es knapp über 3,6 kg wiegt. Es wurde deshalb extra eine neuere, andere und geringfügig gewichtsreduzierte Variante angeboten. Der "Sieger" der Ausschreibung ist daher nicht das G95! und daher auch nicht eingeführt.