02.03.2021, 11:29
https://augengeradeaus.net/2021/03/bunde...-bekommen/
Bundeswehr soll HK416 von Heckler&Koch als neues Sturmgewehr bekommen
Das Sturmgewehr HK416 des Oberndorfer Herstellers Heckler&Koch soll die neue Standardwaffe der Bundeswehr werden. Nachdem zunächst der Zuschlag für eine Waffe der Thüringer Firma C.G.Haenel vorgesehen war, führten Patentrechtsprobleme zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, wie das Verteidigungsministerium offiziell mitteilte. Heckler&Koch hatte sich unter anderem mit dem HK416 um die Nachfolge der bisherigen Standardwaffe G36 beworben.
Der Ausschluss Haenels war bereits am (gestrigen) Montagabend bekannt geworden; am (heutigen) Dienstag teilte das Ministerium die Entscheidung dem Verteidigungsausschuss des Bundestages offiziell mit und nahm auch zu den Gründen Stellung:
Nach der Feststellung, dass einer der Bieter möglicherweise Patente (u. a. eines anderen Bieters) verletzt hat, wurde das Verfahren wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt.
Daraufhin erfolgte eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei. Diese patentanwaltlichen Gutachten zur Beurteilung möglicher Patentrechtsverletzungen stehen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages seit dem 12. Januar 2021 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Im Ergebnis liegen nach der Feststellung der Gutachter Patentverletzungen bezüglich der Over-the-beach-Fähigkeit des Waffenverschlusssystems und bezüglich des Magazins vor. Gegen eines der Patente hat der Bieter eine sog. Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht eingereicht. Diese Nichtigkeitsklage hat nach Einschätzung der beauftragten Patentanwaltskanzlei Aussicht auf Erfolg. Da es sich aber um ein europäisches Patent handelt und das Bundespatentgericht die Nichtigkeit des Patents nur für Deutschland feststellen könnte, würde das Patent in den anderen europäischen Ländern weiter gelten, bis es auch dort für nichtig erklärt wird.
Die vergaberechtliche Bewertung kam zum Ergebnis, dass das Angebot dieses Bieters wegen der Patentverletzungen auszuschließen ist.
Um dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu entsprechen, wurde der betroffene Bieter vor einer endgültigen Entscheidung gebeten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des Bieters wurde eingehend geprüft. Im Ergebnis ändern sich die patentrechtliche und die vergaberechtliche Bewertung jedoch nicht. Das Angebot des Bieters ist daher vom weiteren Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber wird den Bieter über diese Entscheidung in Kürze informieren.
Die Wiederholung der Angebotswertung ist damit abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, den Zuschlag auf das Angebot des Unternehmens Heckler & Koch GmbH bezüglich des Gewehrs HK 416 zu erteilen.
Bundeswehr soll HK416 von Heckler&Koch als neues Sturmgewehr bekommen
Das Sturmgewehr HK416 des Oberndorfer Herstellers Heckler&Koch soll die neue Standardwaffe der Bundeswehr werden. Nachdem zunächst der Zuschlag für eine Waffe der Thüringer Firma C.G.Haenel vorgesehen war, führten Patentrechtsprobleme zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren, wie das Verteidigungsministerium offiziell mitteilte. Heckler&Koch hatte sich unter anderem mit dem HK416 um die Nachfolge der bisherigen Standardwaffe G36 beworben.
Der Ausschluss Haenels war bereits am (gestrigen) Montagabend bekannt geworden; am (heutigen) Dienstag teilte das Ministerium die Entscheidung dem Verteidigungsausschuss des Bundestages offiziell mit und nahm auch zu den Gründen Stellung:
Nach der Feststellung, dass einer der Bieter möglicherweise Patente (u. a. eines anderen Bieters) verletzt hat, wurde das Verfahren wieder in den Stand der Angebotswertung zurückversetzt.
Daraufhin erfolgte eine patentrechtliche Bewertung durch eine externe Patentanwaltskanzlei. Diese patentanwaltlichen Gutachten zur Beurteilung möglicher Patentrechtsverletzungen stehen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages seit dem 12. Januar 2021 zur Einsichtnahme zur Verfügung. Im Ergebnis liegen nach der Feststellung der Gutachter Patentverletzungen bezüglich der Over-the-beach-Fähigkeit des Waffenverschlusssystems und bezüglich des Magazins vor. Gegen eines der Patente hat der Bieter eine sog. Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht eingereicht. Diese Nichtigkeitsklage hat nach Einschätzung der beauftragten Patentanwaltskanzlei Aussicht auf Erfolg. Da es sich aber um ein europäisches Patent handelt und das Bundespatentgericht die Nichtigkeit des Patents nur für Deutschland feststellen könnte, würde das Patent in den anderen europäischen Ländern weiter gelten, bis es auch dort für nichtig erklärt wird.
Die vergaberechtliche Bewertung kam zum Ergebnis, dass das Angebot dieses Bieters wegen der Patentverletzungen auszuschließen ist.
Um dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu entsprechen, wurde der betroffene Bieter vor einer endgültigen Entscheidung gebeten, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des Bieters wurde eingehend geprüft. Im Ergebnis ändern sich die patentrechtliche und die vergaberechtliche Bewertung jedoch nicht. Das Angebot des Bieters ist daher vom weiteren Verfahren auszuschließen. Der Auftraggeber wird den Bieter über diese Entscheidung in Kürze informieren.
Die Wiederholung der Angebotswertung ist damit abgeschlossen. Es ist beabsichtigt, den Zuschlag auf das Angebot des Unternehmens Heckler & Koch GmbH bezüglich des Gewehrs HK 416 zu erteilen.