03.02.2021, 13:49
Eure Schelte des Bundesrechnungshofs ist für mich in dem Fall nicht nachvollziehbar. Das mit dem Zusatznutzen ist ja durchaus richtig, aber primär geht es bei der Anschaffung um ein angepasstes Ausbildungskonzept zur Beseitigung grober Missstände bei den zur Verfügung stehenden Flugstunden auf den bisherigen Mustern, was dringendst nötig ist. Die Forderung nach einem Nachweis, dass dieses Ziel mit der Beschaffung erreicht werden kann, ist da in meinen Augen nicht nur sinnvoll, sondern selbstverständlich. Das BMVg erscheint mir in dem Fall etwas blauäugig (wieder mal), wenn es nach dem Motto "wird schon funktionieren" vorgeht.
Ich sage es ja immer wieder, wenn die Nutzungskonzepte nicht der Realität entsprechen bringen auch Neubeschaffungen egal welcher Art nichts.
Ich sage es ja immer wieder, wenn die Nutzungskonzepte nicht der Realität entsprechen bringen auch Neubeschaffungen egal welcher Art nichts.