09.10.2020, 17:43
Ich sehe da keinen Fehler oder Fehlverhalten von Seiten des BAAINBw, wenn es eine Patentverletzung gab ist es deren gutes Recht das Verfahren abzubrechen ( auf Eis zu legen ).
Eine Prüfung aller Patente sieht ein Vergabeverfahren normalerweise auch nicht vor, dies ist Problem des Herstellers, somit wurde meiner Ansicht nach zumindest beim BAAINBw in der Hinsicht nichts falsch gemacht.
Eine Prüfung aller Patente sieht ein Vergabeverfahren normalerweise auch nicht vor, dies ist Problem des Herstellers, somit wurde meiner Ansicht nach zumindest beim BAAINBw in der Hinsicht nichts falsch gemacht.