16.01.2020, 10:09
(16.01.2020, 00:34)Mike112 schrieb:(15.01.2020, 21:31)Wodan schrieb:(15.01.2020, 21:11)MXVI schrieb: -VLS 8 oder 16 ZellenWenn das mal kein Sportraum ist
Befähigung zur Aufnahme von mindestens 32 Flugkörpern Typ „ESSM Block 2“ in zwei vertikalen Startanlagen Typ „VLS Mk 41" ?
Weil ich es gerade nochmal gegoogelt habe:
Aus dem FFF für den gewählten Vorschlag 3:
- AAW Layer 2 unter Befähigung zur Aufnahme von mindestens 32 Flugkörpern Typ „ESSM Block 2“ in zwei vertikalen Startanlagen Typ „VLS Mk 41“
- acht Schwere Seeziel-Lenkflugkörper
- Große Rohrwaffe 127 mm mit Luftzielfähigkeit
- Rohrwaffen im Kaliber 27 mm und 12,7 mm
- Effektoren gegen asymmetrische Bedrohungen (Long Range Acoustic Device, Feuerlöschmonitore, Suchscheinwerfer).
Dazu kommen noch Bordhubschrauber und oder UAV, Module ASW, MCM, Gewahrsam und Eloka.
Also eigentlich eine F125 mit der einer Fregatte angemessenen Bewaffnung.