24.02.2017, 12:42
Welchen Rechtsanspruch wer in dem Fall auf was hat ergibt sich aus Verträgen, die hier (vermutlich) niemand kennt. Die Fähigkeiten des A400M sind wie bei Rüstungsprojekten nicht unüblich gestaffelt, wann welche Fähigkeit in welchem Umfang zur Verfügung stehen sollte ist offensichtlich nicht so klar wie allgemein behauptet (die Bundeswehr beklagt sich über fehlende Fähigkeiten, Airbus verweist darauf, dass die bei den ersten Maschinen nie geplant waren), denn auch darum scheint es ja aktuell zu gehen. Wer hat welches Recht, wann welche Zahlungen zurück zu halten oder Zahlungen aufgrund von Vertragsverletzungen einzufordern? Und vor allem, welche weiteren Möglichkeiten gibt es auf beiden Seiten dazu?
Exempel zu statuieren ist jedenfalls ein fragwürdiges pädagogisches Konzept, besonders bei einer Partnerschaft auf Augenhöhe, und vor allem wenn letztlich beide Seiten Schuld an der aktuellen Situation tragen. Airbus hat die Lektion sicherlich gelernt, in Zukunft wird man vermutlich auf Wünsche der Auftraggeber bezüglich besonderer Ausstattung, von der man selbst nichts hält, nicht eingehen, auf jeden Fall aber jegliches Risiko ablehnen. Diesmal hängen sie mit drin, und sie werden dafür zwangsläufig auch aufkommen - aber man muss diesen Schaden nicht noch weiter forcieren. Insofern sollte das gemeinsame Ziel nun sein, eine Lösung zu finden, die Airbus größere finanzielle Probleme erspart und gleichzeitig möglichst schnell die dringend benötigten Fähigkeiten zum Lufttransport.
Und was Mali angeht, hast du eine Referenz (Link oder Heftnr./Seite), dass die Qualität der Pisten das Problem ist? Denn Gao wurde vom A400M sowohl der Luftwaffe wie auch der Franzosen bereits angeflogen, und bisher war die Begründung immer das fehlende Selbstschutzsystem, weswegen man keinen A400M direkt eingesetzt hat.
PS: Und was das Strafverfahren angeht, ich bezweifel, dass Airbus eine juristische Verantwortung für die Leistungen des Triebwerkshersteller übernehmen wird, selbst wenn die Ermittlungen etwas ergeben würden. Und selbst daran hätte ich Zweifel, denn der Nachweis der Fahrlässigkeit dürfte nicht so einfach zu erbringen sein. Als Drohgebärde sollten Rechtsmittel aber nie dienen, und schon gar nicht sollten sie Willkürlich eingesetzt werden. Entweder gibt es einen begründeten Verdacht, oder eben nicht.
Exempel zu statuieren ist jedenfalls ein fragwürdiges pädagogisches Konzept, besonders bei einer Partnerschaft auf Augenhöhe, und vor allem wenn letztlich beide Seiten Schuld an der aktuellen Situation tragen. Airbus hat die Lektion sicherlich gelernt, in Zukunft wird man vermutlich auf Wünsche der Auftraggeber bezüglich besonderer Ausstattung, von der man selbst nichts hält, nicht eingehen, auf jeden Fall aber jegliches Risiko ablehnen. Diesmal hängen sie mit drin, und sie werden dafür zwangsläufig auch aufkommen - aber man muss diesen Schaden nicht noch weiter forcieren. Insofern sollte das gemeinsame Ziel nun sein, eine Lösung zu finden, die Airbus größere finanzielle Probleme erspart und gleichzeitig möglichst schnell die dringend benötigten Fähigkeiten zum Lufttransport.
Und was Mali angeht, hast du eine Referenz (Link oder Heftnr./Seite), dass die Qualität der Pisten das Problem ist? Denn Gao wurde vom A400M sowohl der Luftwaffe wie auch der Franzosen bereits angeflogen, und bisher war die Begründung immer das fehlende Selbstschutzsystem, weswegen man keinen A400M direkt eingesetzt hat.
PS: Und was das Strafverfahren angeht, ich bezweifel, dass Airbus eine juristische Verantwortung für die Leistungen des Triebwerkshersteller übernehmen wird, selbst wenn die Ermittlungen etwas ergeben würden. Und selbst daran hätte ich Zweifel, denn der Nachweis der Fahrlässigkeit dürfte nicht so einfach zu erbringen sein. Als Drohgebärde sollten Rechtsmittel aber nie dienen, und schon gar nicht sollten sie Willkürlich eingesetzt werden. Entweder gibt es einen begründeten Verdacht, oder eben nicht.