31.08.2016, 14:39
(31.08.2016, 11:33)Helios schrieb:(31.08.2016, 08:40)WideMasta schrieb: Die vorangegangene gerichtliche Ablehnung zeigt zu gut das kein Verfahrensfehler vorliegt.
Kein Gericht (und für gerichtsähnliche Vergabekammern gilt das gleiche) ist unfehlbar, genau deswegen sollte es in einem Rechtsstaat bei folgenschwereren Entscheidungen eine Berufungsmöglichkeit geben. Und die ist in diesem Fall eben die Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer beim OLG Düsseldorf. Man kann nun schwerlich einem Unternehmen vorwerfen, dass es diese eingeräumte Möglichkeit nutzt, und da wir alle die genauen Inhalte der Beschwerde nicht kennen lässt sich über die Beweggründe letztlich nur spekulieren. Bei deiner US-kritischen Haltung ist eine solche Aktion natürlich ins Feuer gegossenes Öl, dass vom Spiegel direkt die "Erklärung" mitgeliefert wird war zu erwarten, auch wenn es dafür keinen Nachweis gibt. Mir persönlich gefällt sie nicht, weil es eben eine weitere Verzögerung bei einer Beschaffung bedeutet, aber inhaltlich bewerten würde ich sie so nicht wollen.
Sag ich doch!