(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
Vanitas schrieb:Mit Kriegsfall meine ich eigentlich Verteidigungsfall - das ist mir schon bewusst und im Prinzip ist der V-Fall ja eben der einzige Kriegszustand, den man hierzulande kennt. Es sollte eben nur verdeutlichen, dass nicht ein einzelner entscheiden kann, dass man jetzt mit der Armee irgendwo einmarschiert.
Das war einfach juristisch unpräzise formuliert von mir. Jedenfalls ist so ein Vorgehen wie in dem Beispiel verfassungsmäßig nicht möglich und wird auch durch das neue Urteil nicht abgedeckt.

Du vermutest das dies nicht ginge? Was hätte bitte etwas am Urteil geändert wenn deutsche Tornados im selben Atemzug Stellungen der Libyschen Armee angegriffen hätten für genau einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen um dann kurz vor Bundestagszusammenkunft "beendet" zu werden? genau nichts. Die Bundesregierung könnte dies als Maßnahme angeben welche nötig war um die Fluge zur Evakuierung zu "ermöglichen".

Genau das kann sie jetzt. Sie kann Luftschläge aus welchen Gründen auch immer durchführen lassen und das bis zur Zusammenkunft des Bundestages. Dann sagt sie, der Einsatz ist beendet und ihr müsst nicht mehr dazu Zustimmen. Es geht ja hier nicht um Beratungen oder Aktuelle Stunden sondern um Zustimmung. Und nur eine nicht erteilte Zustimmung, NACHTRÄGLICH, wäre mit Konsequenzen wie Strafverfahren eventuell zu ahnden.

Und jede Lücke die gefunden oder geschaffen wurde wird immer, immer ausgenutzt und diese Lücke die nun da ist wird garantiert auch in Zukunft immer und immer weiter ausgedehnt. Zum Schlechten.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: