24.09.2015, 17:13
Mit Kriegsfall meine ich eigentlich Verteidigungsfall - das ist mir schon bewusst und im Prinzip ist der V-Fall ja eben der einzige Kriegszustand, den man hierzulande kennt. Es sollte eben nur verdeutlichen, dass nicht ein einzelner entscheiden kann, dass man jetzt mit der Armee irgendwo einmarschiert.
Das war einfach juristisch unpräzise formuliert von mir. Jedenfalls ist so ein Vorgehen wie in dem Beispiel verfassungsmäßig nicht möglich und wird auch durch das neue Urteil nicht abgedeckt.
Das war einfach juristisch unpräzise formuliert von mir. Jedenfalls ist so ein Vorgehen wie in dem Beispiel verfassungsmäßig nicht möglich und wird auch durch das neue Urteil nicht abgedeckt.