(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
triangolum schrieb:Jeder Polizist könnte jetzt sagen, Gefahr in Verzug, los Wohnung stürmen. Es muss ja kein Richter mehr zustimmen. Ist ja schon passiert. Was für eine nette Aushöhlung des Grundgesetzes.

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Genau so passiert das auch viel zu oft. Es wird mal durchsucht und hinterher interessiert es niemanden das es für illegal erklärt wird - schließlich kennen wir in Deutschland kein Beweisverwertungsverbot.

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Das Bundesverfassungsgericht ist in jüngerer Zeit schon öfter durch unnötig komplizierte Urteile zu Bundeswehreinsätzen aufgefallen.
Es ist völlig selbstverständlich, dass die Bundesregierung in dringenden Fällen Streitkräfte ohne vorherige Zustimmung des Bundestages einsetzen können muss. Das ist auch so schon früher durchprozessiert und praktiziert worden.
Die Aufdröselung hinsichtlich das Parlament muss dann nicht mehr nachträglich zustimmen wenn der Einsatz beendet ist ist aber großer Käse.
Entweder haben wir einen Parlamentsvorbehalt oder wir haben ihn nicht. Eine wenn auch nachträgliche Genehmigung müsste immer erfolgen, man kann nicht einfach die Verfassungsmäßige Ordnung übergehen nur weil eine Entscheidung nach Beendigung des Einsatzes keine unmittelbare militärische Relevanz mehr entfalten kann.
Eine bloße Unterrichtung des Bundestages wie sie das Verfassungsgericht hier vorsieht halte ich nicht für ausreichend und lässt im Zweifel die Soldaten im Regen der politischen Auseinandersetzung stehen.

Positiv aber ist, dass die Bundesregierung mit ihrem albernen Ansatz die Evakuierung in Libyen quasi als Betriebsausflug mit lustiger persönlicher Ausrüstung zu deklarieren nicht durchgekommen ist. Vielleicht bekommen die beteiligten Soldaten jetzt noch die ihnen zustehenden Einsatz- und Auslandsbezüge für den Einsatz.

hier übrigens der Urteilstext:
<!-- m --><a class="postlink" href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-071.html">https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 5-071.html</a><!-- m -->


Vanitas schrieb:Dein hypothetisches Beispiel krankt zudem daran, dass alleine das Parlament die verfassungsmäßige Kompetenz besitzt, den Kriegsfall zu erklären oder mobil zu machen. Die Armee wäre in dem Fall ganz klar vom Gehorsam entbunden, wenn dies eine Einzelperson oder die Regierung anordnet.
Das Parlament kann mitnichten 'den Kriegsfall erklären oder mobil machen'.
Es könnte maximal in einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit den bewaffneten Einsatz deutscher Streitkräfte zur Wiederherstellung einer friedlichen und dauerhaften Ordnung im Ausland beschließen. Den Krieg erklären tun wir damit nicht, das wäre verfassungswidrig. Und 'mobil zu machen' würde verfassungsrechtlich erst funktionieren wenn das Parlament feststellen würde, dass ein bewaffneter Angriff auf Bundesgebiet mindestens unmittelbar bevorsteht. Sprich V-Fall, aber das ist ein ganz anderes Thema. Bis dahin herrscht Friedensbetrieb, auch im Krieg.
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