23.09.2015, 19:00
Das ist - mit Verlaub - großer Quatsch, den du da von dir gibst!
Wenn das BVerfG sagt, dass das GG das so zulässt, ist es schon mal per definitionem keine Aushöhlung des Grundgesetzes.
Es geht hier lediglich um begrenzte, nicht offensive Einsätze (bei denen Soldaten zwar bewaffnet sein dürfen, aber nur zum Zweck der Selbstverteidigung) die rasch durchgeführt werden müssen, wie eben die Evakuierung von Staatsbürgern aus Krisengebieten. Und diese muss sich die Regierung dann im Nachhinein genehmigen lassen. Wenn der Einsatz schon beendet ist, muss die Regierung das Parlament unterrichten und ihre Entscheidung begründen. Kampfeinsätze sind durch diese Entscheidung ausdrücklich nicht abgedeckt.
Dein hypothetisches Beispiel krankt zudem daran, dass alleine das Parlament die verfassungsmäßige Kompetenz besitzt, den Kriegsfall zu erklären oder mobil zu machen. Die Armee wäre in dem Fall ganz klar vom Gehorsam entbunden, wenn dies eine Einzelperson oder die Regierung anordnet.
Wenn das BVerfG sagt, dass das GG das so zulässt, ist es schon mal per definitionem keine Aushöhlung des Grundgesetzes.
Es geht hier lediglich um begrenzte, nicht offensive Einsätze (bei denen Soldaten zwar bewaffnet sein dürfen, aber nur zum Zweck der Selbstverteidigung) die rasch durchgeführt werden müssen, wie eben die Evakuierung von Staatsbürgern aus Krisengebieten. Und diese muss sich die Regierung dann im Nachhinein genehmigen lassen. Wenn der Einsatz schon beendet ist, muss die Regierung das Parlament unterrichten und ihre Entscheidung begründen. Kampfeinsätze sind durch diese Entscheidung ausdrücklich nicht abgedeckt.
Dein hypothetisches Beispiel krankt zudem daran, dass alleine das Parlament die verfassungsmäßige Kompetenz besitzt, den Kriegsfall zu erklären oder mobil zu machen. Die Armee wäre in dem Fall ganz klar vom Gehorsam entbunden, wenn dies eine Einzelperson oder die Regierung anordnet.