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(Allgemein) Bundeswehr im Ausland
Nightwatch schrieb:
Zitat:Bundeswehreinsatz im Eilfall ohne Bundestag möglich

Das Verfassungsgericht hat eine Klage der Grünen abgewiesen, gleichzeitig aber das Parlament gestärkt. Eileinsätze müssen nachträglich vom Bundestag genehmigt werden.
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-09/bundesverfassungsgericht-libyen-bundeswehr-gruene-entscheidung">http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... tscheidung</a><!-- m -->

Also mal kurz zusammen gefasst.
Wenn ich also nun einen Kampfeinsatz anordne, dieser dann vor der Zusammenkunft des Bundestages, wo dieser Einsatz zur Abstimmung stünde, beendet ist muss ich diesen gar nicht mehr zur Zustimmung vorlegen?

Also mach ich mal schnell Land X in 3 Wochen platt, am besten in der Sommerpause, verschleppe hier und da noch diese Bundestagssitzung, um dann den eigenen Einsatz, der Kampf anderer Staaten gegen Land X könnte ja weiter gehen, dann schnell zu beenden bevor der Bundestag zusammen kommt.

Jeder Polizist könnte jetzt sagen, Gefahr in Verzug, los Wohnung stürmen. Es muss ja kein Richter mehr zustimmen. Ist ja schon passiert. Was für eine nette Aushöhlung des Grundgesetzes.
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