China vs. Japan
@Wotan
Zitat:Wenn man dabei bedenkt das es in J noch die Todesstrafe gibt und auch vollstreckt wird.
Formal auch bei Verbrechen gegen den Staat
Art. 11 Nr.1 Keihō
Art. 81, 82 Keihō
Würde ich nicht anwenden.
Ich würde die festgenommenen chinesischen "Patrioten" zu vier, fünf Jahren verurteilen, und nicht zu langjährigen Haft- oder gar der Todesstrafe, schon um keine Märtyrer zu schaffen.
Von japanischer Seite kannst du sie sogar, wenn es da möglich ist, sie auf Bewährung verurteilen. Dabei kannst du sie irgendwo isolieren, schön mit der Begründung das sie vor Racheakten etwa von Nationalisten oder auch ihrer Auftraggeber geschützt sind.
Um noch eins draufzusetzen behandele sie gut, gib ihnen etwas Komfort und lass' einen internationalen Fernsehsender eine Doku darüber drehen - ohne sie vorzuführen - die zeigt wie gut es ihnen geht. :wink:
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