20.12.2014, 10:43
einem Völkermord zuzuschauen ist doch auch keine Lösung, individualrechtlich nennt sich das "unterlassene Hilfeleistung" und "Notwehr" wie auch "Nothilfe" sind klar geregelt.
Das kann doch auch für größere Gruppen, also mehr als Einzelpersonen, nicht anders sein.
Wenn man aber nicht zuschauen darf - dann gibt es nur zwei Möglichkeiten
= Hilfe zur Selbsthilfe, also Waffen liefern und die Betroffenen in die Lage zu versetzen, sich selbst zu verteidigen
= oder selbst intervenieren.
Und was die Autonomie-Bestrebungen der Kurden betrifft "und wie wir in Deutschland (Europa) damit umgehen würden" ...
Bayern schwadroniert immer wieder von der Unabhängigkeit - ohne dass da die Bayernpartei als verfassungswidrig verboten werden würde, und abweichend vom Spekulativen:
erinnerst Du Dich an die Abstimmung in Schottland sogar zur Unabhängigkeit? War erst kürzlich, und so geht man in demokratischen Staaten auch miteinander um ...
Das kann doch auch für größere Gruppen, also mehr als Einzelpersonen, nicht anders sein.
Wenn man aber nicht zuschauen darf - dann gibt es nur zwei Möglichkeiten
= Hilfe zur Selbsthilfe, also Waffen liefern und die Betroffenen in die Lage zu versetzen, sich selbst zu verteidigen
= oder selbst intervenieren.
Und was die Autonomie-Bestrebungen der Kurden betrifft "und wie wir in Deutschland (Europa) damit umgehen würden" ...
Bayern schwadroniert immer wieder von der Unabhängigkeit - ohne dass da die Bayernpartei als verfassungswidrig verboten werden würde, und abweichend vom Spekulativen:
erinnerst Du Dich an die Abstimmung in Schottland sogar zur Unabhängigkeit? War erst kürzlich, und so geht man in demokratischen Staaten auch miteinander um ...