Heeresdivisionen/brigaden
#29
Ich sach ja nur grundsätzlich hat der Kanzler in allen Fragen der Exekutive das letzte Wort. Nun stell ich mir mal vor der Edi wär jetzt Bundeskanzler. Und der VM will umbedingt die DSO auflöen. Da deren Stabssitz in Regensburg/Bayern liegt wird er was dagegen haben. Also wird er den Minister daraufhinweisen, das es nicht in den Richtlinien seiner Politik ist, das die die DSO aufgelöst wird.

Zu den Richtlinien Kompetenz

Zitat:Artikel 65 GG

Der Bundeskanlzer bestimmt die Richtlinien der deutschen Politik und trägt dafür die Verantwortung.Innerhalb dieser Richtlinienleitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigner Vertanwortung...
Ach es kam schon vor das Schröder so Minister zurück pfiff, ich glaub es war der Tritin und es ging um eine Altautorichtlinie der EU. Wo Tritin anders stimmen wollte als Schröder.

Wobei dies nichts mit der Befehls und Kommandogealt zu tuen hat. Da dies ja direkte Befehle sind die der Truppe erteilt werden. Nur der Bundeskanzler kann den Minister auffordern seine Politik umzusetzen.
Wenn man es doll treibt könnte man sogar sagen keiner von beiden. Sondern der Finanzminister. Denn laut Artikel 87a Absatz1 ergibt sich die Grundlegende Strucktur der Streitkräfte aus dem Haushalt. Wobei ich zweifele das das bis auf die Divisionsebene geht.
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