09.02.2004, 21:39
@ bastian Ok da hast du recht. Für das Resortkonzept ist der Wehrminister zuständig. Wobei Goedon in einem Punkt aber recht hat, wenn der Bundeskanzler nein sagt wird die nicht aufgelöst. Dies funktioniert auf Grund der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers.