11.07.2014, 15:14
Nightwatch schrieb:...Erläutere doch bitte mal wie Du auf die fixe Idee kommst, dass es sich hier um einen Konflikt zwischen zwei souveränen Staaten handelt.
Erläutere doch mal wie du auf die fixe Idee kommst, dass es im Krieg ein Gleichgewicht zwischen den Aktionen der Konfliktparteien geben müsse.
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Im Gegenteil, dass Recht Gewalt in zwischenstaatlichen Konflikten anzuwenden ist immer absolut.
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Die Anwendung des Kriegsrechts setzt gemeinhin einen Konflikt zwischen zwei oder mehreren Staaten voraus. Nachdem Israel die Existenz eines palästinensischen Staates von Hause aus vehement ablehnt, können hier nur die Regularien des Polizeirechts greifen. Das gilt selbstverständlich zunächst für die von Israel besetzten Gebiete, und genauso auch für die Gebiete, deren Besetzung zwar nominell aufgegeben wurden, die aber seither noch keine eigene Staatlichkeit erlangt haben und unter weitgehender Kontrolle (z. B. der Grenzen) des "ehemaligen" Besatzerstaates sind, also explizit gerade auch für den Gaza-Streifen.
Und im Polizeirecht gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, d.h., es dürfen nur die Maßnahmen durchgeführt werden,
- die geeignet sind, eine Gefahr zu beseitigen,
- von den geeigneten Maßnahmen diejenige zu wählen, die den geringsten Eingriff bedeutet und
- von Maßnahmen abzusehen, die zwar geeignet, aber unverhältnismäßig sind (Übermaßverbot).
Es ist moralisch verantwortungslos, anders zu handeln.
@Schneemann:
diese Ausweitung war von Anfang an zu erwarten. Israels Regierung muss diese Ausweitung also auch von Anfang an in ihrem Kalkül einbezogen haben.