27.06.2014, 10:56
Auf dem Papier ist die Granatmaschinenwaffe Teil des IV. Zuges einer jeden Kampfkompanie.
Von Bataillon zu Bataillon ist das aber unterschiedlich geregelt, z.B. Zusammenfassung in einen Zug, der einer Kampfkompanie zugeordnet ist, usw. Vor allem um eine bessere Ausbildung zu gewährleisten.
Im Einsatz sieht es wieder ganz anders aus, da wird der IV. Zug schonmal auf die drei anderen Züge verteilt, um diese aufzufüllen bzw. sind die Waffen auf den Fahrzeugen dauerhaft lafettiert.
Von Bataillon zu Bataillon ist das aber unterschiedlich geregelt, z.B. Zusammenfassung in einen Zug, der einer Kampfkompanie zugeordnet ist, usw. Vor allem um eine bessere Ausbildung zu gewährleisten.
Im Einsatz sieht es wieder ganz anders aus, da wird der IV. Zug schonmal auf die drei anderen Züge verteilt, um diese aufzufüllen bzw. sind die Waffen auf den Fahrzeugen dauerhaft lafettiert.