08.04.2014, 11:18
Du scheinst deinen Post geändert zu haben.
Und vor allem kann es nicht einem Gremium wie dem UN Sicherheitsrat obliegen darüber zu entscheiden ob sich ein Staat verteidigen darf oder nicht. Wenn dem so wäre könnte man mit dem Vetorecht ganz abendteuerliche Konstrukte basteln.
Es gibt die Resolution 1368 mit der der Sicherheitsrat die Angriffe vom 11.09.2001 zu Kenntnis nahm.
In dieser bestätigt der Sicherheitsrat ausdrücklich das Selbstverteidigungsrecht der Völke, fordert alle Staaten auf gegen die Verantwortlichen vorzugehen und legt dar, dass das Gremium bereit sei auf die Anschläge zu antworten und alle Formen des Terrors zu bekämpfen.
Sprich auf deutsch sagt die Amerikanern den Amis: Ihr wurdet angegriffen und ihr habt das Recht auf Selbstverteidigung. Macht mal, wir legen euch keine Steine in den Weg weil wir es gut finden das Terror bekämpft wird.
Das war ein Freiffahrtsschein für die Amerikaner der natürlich noch immer gilt.
Aber ich bin in meiner Argumentation vielleicht nicht überzeugend, deshalb im Detail die Argumentation aus etwas bedeutsamerer Quelle:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.parliament.uk/briefing-papers/sn05340.pdf">http://www.parliament.uk/briefing-papers/sn05340.pdf</a><!-- m -->
Das steht nur was von 'use of force against the territorial integrity or political independence of any state'
Daraus zu schließen das man nichtstaatlichen Organisationen die einen angreifen nicht quasi den Krieg erklären könnte funktioniert nicht.
Es steht schlicht nicht da.
Quintus Fabius schrieb:Noch darüber hinaus hat nicht der NATO Rat darüber zu entscheiden ob Artikel 51 vorliegt, sondern der UN Sicherheitsrat.Mitnichten. Artikel 51 bildet ein Naturrecht ab, dass immer vorliegt. Das Recht auf Selbstverteidigung kann keinem Staat genommen werden und es kann auch nicht eingeschränkt werden.
Und vor allem kann es nicht einem Gremium wie dem UN Sicherheitsrat obliegen darüber zu entscheiden ob sich ein Staat verteidigen darf oder nicht. Wenn dem so wäre könnte man mit dem Vetorecht ganz abendteuerliche Konstrukte basteln.
Quintus Fabius schrieb:Genau das hat er aber nicht getan, weshalb jedes Jahr erneut mit rechtlichen Fiktionen der Kampf in Afghanistan begründet wird und offiziell ja gar kein Krieg ist.Das stimmt so nicht.
Es gibt die Resolution 1368 mit der der Sicherheitsrat die Angriffe vom 11.09.2001 zu Kenntnis nahm.
In dieser bestätigt der Sicherheitsrat ausdrücklich das Selbstverteidigungsrecht der Völke, fordert alle Staaten auf gegen die Verantwortlichen vorzugehen und legt dar, dass das Gremium bereit sei auf die Anschläge zu antworten und alle Formen des Terrors zu bekämpfen.
Sprich auf deutsch sagt die Amerikanern den Amis: Ihr wurdet angegriffen und ihr habt das Recht auf Selbstverteidigung. Macht mal, wir legen euch keine Steine in den Weg weil wir es gut finden das Terror bekämpft wird.
Das war ein Freiffahrtsschein für die Amerikaner der natürlich noch immer gilt.
Aber ich bin in meiner Argumentation vielleicht nicht überzeugend, deshalb im Detail die Argumentation aus etwas bedeutsamerer Quelle:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.parliament.uk/briefing-papers/sn05340.pdf">http://www.parliament.uk/briefing-papers/sn05340.pdf</a><!-- m -->
Zitat:Art. 2 Nr. 4 der Charta der Vereinten Nationen verbietet aber explizit militärische Angriffe auf andere Staaten. Und Artikel 51 kann nicht vorliegen, da der Angriff nicht von diesen Staaten aus erfolgt ist.In Artikel 51 steht überhaupt nichts von angreifenden Staaten. Es steht da nur 'an armed attack occurs against a Member of the United Nations'. Das muss kein Staat sein.
Zitat:Das Märchen von Al Quaida dient nur der Pseudolegalisierung von militärischer Agression gegen andere Staaten. Es gibt die Al Quaida genau genommen nicht einmal, sondern nur viele verschiedene und sehr unterschiedliche und zum Teil sich gegenseitig bekämpfende Gruppen die unter diesem Namen von den USA zusammen gefasst werden, um nach belieben weltweit pseudolegal Menschen ermorden zu können.Tatsächlich ist Al Quaida als Label garnicht nötig. Siehe Quelle oben, Terrororganisation reicht.
Zitat:Gemäß Art.2 darfst du niemanden den Krieg erklären, also auch keinen nichtstaatlichen Organisationen.Wieder falsch. Du musst den Text schon lesen.
Das steht nur was von 'use of force against the territorial integrity or political independence of any state'
Daraus zu schließen das man nichtstaatlichen Organisationen die einen angreifen nicht quasi den Krieg erklären könnte funktioniert nicht.
Es steht schlicht nicht da.
Zitat: Von Einzelpersonen noch mal ganz abgesehen. Und nein, es genügt rein rechtlich nicht, einfach zu behaupten, die Einzelperson würde einer (fiktiven!) Organisation angehören.Warum denn nicht? Leg das doch mal aus. Wo ist das geregelt, wo ist das verboten?
Zitat:Gerade deshalb tut man ja rechlich so, als ob man sich in Afghanistan nicht im Krieg befindet. Rein legalistisch handelt es sich bei der US Truppenpräsenz und den Kämpfen in Afghanistan nicht um einen Krieg - sondern laut UN um eine bewaffnete Präsenz.....Natürlich, schließlich sind die Truppen da auf Einladung der legitimen Afghanischen Regierung präsent. Plus entsprechenden Resolutionen. Komplett andere Baustelle.
Zitat:Mit der Aussage kannst du aber dann gleich das ganze Völkerrecht einfach auf den Müll werfen. Es ist dann nicht mal das Papier wert auf dem es geschrieben steht. Wenn dem so ist, gibt es kein Völkerrecht. Dann gibt es nur die Willkür des jeweils stärksten und die Schlußfolgerung, selbst so weit wie möglich aufzurüsten.Natürlich gibt es Völkerrecht. Es funktioniert nur angesicht einer dreistelligen Anzahl in sich Souveräner Akteure anders als nationales Recht.