09.03.2014, 18:57
Nightwatch:
Wenn es keine Kombattanten sind, handelt es sich nicht um eine Invasion durch Russland.
Mit exakt dieser Begründung haben deutsche Ausländerämter wie auch Gerichte beispielsweise in Bezug auf Asylverfahren bereits erklärt, dass es keinen Grund für ein Asyl gibt, weil keine staatliche Verfolgung oder staatliche Gefährdung statt findet. Dasselbe gilt für alle nicht-anerkannten Staaten /Streitkräfte. Aus dem Grund wurde beispielsweise auch Afghanen vor 2001 immer abgelehnt, weil die Eroberung Afghanistans durch die Taliban keine Invasion war, und in Afghanistan keine staatliche Gewalt statt fand.
Israel und die USA zeigen, dass das ganz locker geht.
Solange man eben einen Angriffskrieg per billiger Propaganda als humanitäre Intervention bezeichnen kann. Oder noch billigere Propaganda von Hufeisenplänen und einem neuen Ausschwitz von sich gibt.
Doch, exakt dies bedeutet dass: denn: laut Charta der Vereinten Nationen ist ein Beschluss des Sicherheitsrates hier zwingend notwendig und ein solcher lag nicht vor. Lies doch mal die Charta der Vereinten Nationen: Beschluss Sicherheitsrat. Lag nicht vor. Illegal.
Aber nur gemäß dem Bundesverfassungsgericht und hast nicht du explizit geschrieben, dass Verfassungsrecht nicht über dem Völkerrecht steht?! Gemäss russischer Verfassung ist das Vorgehen auf der Krim ebenfalls rechtens.
So steht es in der Charta der Vereinten Nationen.
Und so steht es lediglich im Urteil des Bundesverfassungsgericht. Das ändert nichts an der Rechtswidrigkeit nach dem Völkerrecht.
Meiner Ansicht nach ist es nicht legitim, sich gegen ein "anderes" Volk zu wenden, dass ethnisch so eng verbunden ist. Das ist, als ob man sich gegen ich selbst wenden würde. Blut sollte mehr zählen als Tinte, und auch wenn der Bruder nun Wirrungen anheim fällt, sollte man sich trotzdem nicht gegen ihn wenden.
Das beste wäre, man würde die Krim einfach weiter de jure in der Ukraine belassen und Janukowitsch auszuliefern (immerhin hat er völlig versagt dabei die russischen Interessen zu vertreten, item würde ich ihn fallen lassen). Die Gesamtsituation (Wirtschaftlicher Zusammenbruch binnen Wochen) würde schon bei den nächsten Wahlen wieder prorussische Kräfte an die Macht bringen, weil die derzeitigen illegalen Machthaber in Wahrheit nicht mal eine Mehrheit hinter sich haben.
Und wenn diese Putschisten die Wahl nicht akzeptieren, könnte der Westen gegen ein russisches Einschreiten im weiteren nichts mehr einwenden.
Zitat:Es ist Völkerrechtlich auch dann eine Invasion wenn die Soldaten keine Hoheitsabzeichnen tragen. Wo kämen wir denn da hin wenn das anders wäre.
Wenn es keine Kombattanten sind, handelt es sich nicht um eine Invasion durch Russland.
Mit exakt dieser Begründung haben deutsche Ausländerämter wie auch Gerichte beispielsweise in Bezug auf Asylverfahren bereits erklärt, dass es keinen Grund für ein Asyl gibt, weil keine staatliche Verfolgung oder staatliche Gefährdung statt findet. Dasselbe gilt für alle nicht-anerkannten Staaten /Streitkräfte. Aus dem Grund wurde beispielsweise auch Afghanen vor 2001 immer abgelehnt, weil die Eroberung Afghanistans durch die Taliban keine Invasion war, und in Afghanistan keine staatliche Gewalt statt fand.
Zitat:Ein Staat kann nicht durch billige Propaganda das Völkerrecht umgehen.
Israel und die USA zeigen, dass das ganz locker geht.
Zitat:Eine humnaitäre Intervention in einen laufenden Konflikt im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit ist niemals die Vorbereitung eines Angriffskriegs im Sinne des §80 StGB.
Solange man eben einen Angriffskrieg per billiger Propaganda als humanitäre Intervention bezeichnen kann. Oder noch billigere Propaganda von Hufeisenplänen und einem neuen Ausschwitz von sich gibt.
Zitat:In Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen“ impliziert nicht, dass ein Beschluss der Vereinten Nationen vorliegen muss.
Doch, exakt dies bedeutet dass: denn: laut Charta der Vereinten Nationen ist ein Beschluss des Sicherheitsrates hier zwingend notwendig und ein solcher lag nicht vor. Lies doch mal die Charta der Vereinten Nationen: Beschluss Sicherheitsrat. Lag nicht vor. Illegal.
Zitat:Das ist die Debatte Ende der Neunziger und die ist längst vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Ganze schon längst endinstanzlich entschieden. Es war und ist rechtens.
Aber nur gemäß dem Bundesverfassungsgericht und hast nicht du explizit geschrieben, dass Verfassungsrecht nicht über dem Völkerrecht steht?! Gemäss russischer Verfassung ist das Vorgehen auf der Krim ebenfalls rechtens.
Zitat:Nein eben nicht. Das ist deine Fantasie und steh da eben nicht.
So steht es in der Charta der Vereinten Nationen.
Zitat:Da steht das Einsätze im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit mit Zustimmung des Bundestages möglich sind.
Und so steht es lediglich im Urteil des Bundesverfassungsgericht. Das ändert nichts an der Rechtswidrigkeit nach dem Völkerrecht.
Zitat:Ich sehe das umgekehrt. Es ist illgeal aber machtpolitisch legitim
Meiner Ansicht nach ist es nicht legitim, sich gegen ein "anderes" Volk zu wenden, dass ethnisch so eng verbunden ist. Das ist, als ob man sich gegen ich selbst wenden würde. Blut sollte mehr zählen als Tinte, und auch wenn der Bruder nun Wirrungen anheim fällt, sollte man sich trotzdem nicht gegen ihn wenden.
Das beste wäre, man würde die Krim einfach weiter de jure in der Ukraine belassen und Janukowitsch auszuliefern (immerhin hat er völlig versagt dabei die russischen Interessen zu vertreten, item würde ich ihn fallen lassen). Die Gesamtsituation (Wirtschaftlicher Zusammenbruch binnen Wochen) würde schon bei den nächsten Wahlen wieder prorussische Kräfte an die Macht bringen, weil die derzeitigen illegalen Machthaber in Wahrheit nicht mal eine Mehrheit hinter sich haben.
Und wenn diese Putschisten die Wahl nicht akzeptieren, könnte der Westen gegen ein russisches Einschreiten im weiteren nichts mehr einwenden.