09.03.2014, 13:30
Zitat:Rein de jure ist es das nicht, obwohl es natürlich de facto die autonome Republik der Krim mit bewaffneten Kräften gesichert hat. Exakt so, wie Deutschland de jure im Kosovo keinen Krieg geführt hat. Für die Völkerrechtliche Beurteilung ist es sehr wohl relevant, dass die bewaffneten Kräfte auf der Krim keine Hoheitsabzeichen tragen und nicht als russische Truppen bezeichnet werden und Russland leugnet, es handele sich um Soldaten.Nein ist es nicht. Es ist rechtlich gesehen völlig belanglos was Russland behauptet. Es zählt allein was Russland getan hat.
Ein Staat kann nicht durch billige Propaganda das Völkerrecht umgehen.
Zitat:Den damit sind sie völkerrechtlich gesehen keine Kombattanten! Mit allen Folgen die das hat. Item hat rein de jure Russland keine Truppen eingesetzt womit de jure das völkerrecht nicht gebrochen wurde. Für die eingesetzten Kräfte bedeutet dies natürlich ebenso, dass sie keinen Kombattantenstatus haben und damit keinerlei Schutz genießen.Selbstverständlich sind es Kombattanten. Die Uniformiertheit ist auch ohne Hoheitsabzeichen gegeben. Aber das ist grundsätzlich auch eine völlig andere Baustelle. Ein Staat kann auch mit illegalen Kombattanten unter Verletzung der hierzu einschlägigen Völkerrechtlichen Regeln irgendwo einmarschieren. Es wird nicht weniger eine Invasion nur weil die Soldaten keine russischen Flaggen an der Schulter haben.
Zitat:Die Subsumption ist eigentlich glasklar. Die Tatbestandsmerkmale sind absolut erfüllt. Trotzdem wurde alle Anzeigen von der Staatsanwaltschaft in Deutschland zurück gewiesen oder zum Teil nicht mal bearbeitet.Wurde zurückgewiesen weil sie es eben nicht waren. Weder war hier das Tatbestandsmerkmal der Vorbereitung erfüllt noch die des Angriffskrieges. Eine humnaitäre Intervention in einen laufenden Konflikt im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit ist niemals die Vorbereitung eines Angriffskriegs im Sinne des §80 StGB..
Zitat:Es gab keinen Beschluss der Vereinten Nationen, also ein klarer Bruch der Verträge.„In Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen“ impliziert nicht, dass ein Beschluss der Vereinten Nationen vorliegen muss.
Zitat:Desweiteren verbietet die Verfassung die Vorbereitung eines Angriffskrieges wenn das friedliche Zusammenleben der Völker damit gestört wird. Man beachte, dass hier von Völkern, also mehrzahl gesprochen wird. Sind die Serben kein Volk ? Serbien befand sich mit Deutschland im Friedenszustand, item wurde das friedliche Zusammenleben zwischen Serbien und Deutschland gestört, item §80 erfüllt.Das friedliche Zusammenleben der Völker auf dem Balkan war bereits gestört und die Internvention diente dazu den Frieden wieder herzustellen.
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Du arbeitest dich hier an Dingen ab die schlicht durch sind. Das ist die Debatte Ende der Neunziger und die ist längst vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat das Ganze schon längst endinstanzlich entschieden. Es war und ist rechtens. Hierzu:
Zitat:Nein eben nicht. Das ist deine Fantasie und steh da eben nicht. Da steht das Einsätze im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit mit Zustimmung des Bundestages möglich sind. Und das war 99 der Fall, der Einsatz erfolgte im Rahmen der Nato. Deutschland kann nach dem Bundesverfassungsgericht sein Militär auch ohne UN Mandat einsetzen. Wie gesagt, die Debatte ist schon lange vorbei.
Und der Einsatz bedarf, wenn es sich nicht um einen Einsatz zur Selbstverteidigung handelt eines Beschluss der UN.
Zitat:Während das russsische Vorgehen bis dato legal ist, aber nicht legitim.Ich sehe das umgekehrt. Es ist illgeal aber machtpolitisch legitim.
Russland hat die territoriale Integrität der Ukraine mit militärischen Mittel verletzt. Das ist ein illegaler kriegerischer Akt, das bislang kein Schießkrieg stattgefunden hat ist dabei unerheblich.
Die eingesetzten Kräfte sind meines Erachtens Kombattanten, aber das ist eine Frage die hinsichtlich der stattgefundenen Invasion keine Relevanz hat. Es ist Völkerrechtlich auch dann eine Invasion wenn die Soldaten keine Hoheitsabzeichnen tragen. Wo kämen wir denn da hin wenn das anders wäre.
Zitat:Und wer ist nun im Recht? Wen interessierts!Eher: Was ändert das? Nichts. Es ist eine theoretische Frage ohne praktische Relevanz. Leider kann man anfügen.