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Saudi Arabien
Shahab3 schrieb:
Zitat:Das hast Du Dir aus den Fingern gesaugt, geträumt, oder gibt es irgendwelche belastbaren Hinweise, die Deine These stützen? Welche Person im Königshaus meinst Du und wie lauten die eingeleiteten Maßnahmen?
Gerne bin ich bereit darauf zu antworten. Als Terrorakte innerhalb Saudi-Arabiens, die mutmaßlich mit al Qaida-Hintergrund geschahen, gelten zahlreiche Morde an westlichen Staatsangehörigen (etwa Simon Veness, Max Graf, Robert Dent, Hermann Dengl, Robert Jacobs, Paul Marshall Johnson, Laurent Barbot u. a.), Attacken auf Sicherheitsorgane sowie Anschlagsserien auf Einrichtungen der Armee oder verbündeter Armeen und die zivile Infrastruktur (u. a. Anschlag in Riad 2003 [39 Opfer], Janbu 2004 [7 Opfer]. Khobar 2004 [22 Tote], Riad 2006 [7 Opfer], Mada'in Salih 2007 [4 Tote], Anschlag auf Mohammed bin Naif 2009 [Anschlag „scheiterte“, bin Naif überlebte]). Diese Kumulation der Angriffe bewog die Führung des Königreiches, 2008 einen eigenen Sonderstrafgerichtshof einzurichten (der interessanterweise übrigens nicht der Scharia-Gerichtsbarkeit sich zu unterwerfen hatte – im Gegensatz zu über 300 anderen Gerichten in Saudi-Arabien –, was wiederum die militanten Islamisten desavouierte), auf Betreiben übrigens u. a. von Mansur Al-Turki. Seit dem Anschlag 2009 hat übrigens auch Mohammed bin Naif 2011 dem Tribunal zugestimmt (vermutlich aus persönlichen Gründen, wobei er selbst dann wieder eine unrühmliche Rolle bei der Verurteilung von Menschenrechtsaktivisten durch eben dieses Tribunal spielte), wobei anzumerken sei, dass ein solches (d. h. Saudi Arabien-weites) Gericht ohne höchste monarchische Absegnung wohl gar nicht eingerichtet werden könnte. Da ich allerdings keinen Einblick habe in geheime Erlasse des Königreiches Saudi-Arabien kann ich diesen letzten Satz letztlich nicht belegen, sondern hier bei der grundlegenden Entstehung des bereffenden Gerichtes allenfalls nur deutlich mutmaßen.

Wichtige Anmerkung: Die saudische Monarchie hat indessen die Befugnisse dieses „Gerichtes“ [Sonderstrafgericht] nicht nur auf al Qaida-Terroristen begrenzt – und hier zeigten sich durchaus Wirkungen, da die Terrorangriffe seit 2007 stark abgenommen haben –, sondern auch auf Menschenrechtsaktivisten. Im Rahmen der Gesamtkritik an einer absoluten sunnitischen Monarchie (Menschenrechtslage, Gegensatz zur Shia) sollte man dies unbedingt miteinbeziehen.

Schneemann.
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