18.07.2013, 15:16
Folgendes habe ich im Palästinastrang geschrieben:
Erich ist der Unterschied zwischen völkerrechtlicher Annexion und praktischer Inbesitznahme wohl nicht so ganz klar.
Die Westbank wurde (ausser Ostjerusalem und angrenzendes Stadtgebiet) nie förmlich (juristisch) annektiert ! Sie gelten wie alle im Juni 1967 eroberten Territorien als "besetzte Gebiete" (UN-Sprachregelung) bzw. "umstrittene Gebiete" nach israelischer Begrifflichkeit.
Nach der UN-Charta ist eine "Annexion" auch nur in beiderseitigem Einvernehmen mit einem völkerrechtlichen Vertrag möglich. Eine einseitige Annexion wäre ungültig.
Der Golan und die Sheebafarmen werden von der UN nach wie vor als syrisches Staatsgebiet angesehen, ungeachtet der einseitigen Annexion durch Israel. Der Sinai wurde an Ägypten zurück gegeben, dabei hat Kairo förmlich auf den Gazastreifen verzichtet. Ebenso hat Jordanien in seinem Friedensvertrag mit Israel auf Ostjerusalem und die Westbank verzichtet. Da ein souveräner Staat Palästina (zur Souveränität gehört mehr als nur die Ausrufung eines Staates!) nach wie vor nicht existiert, sind die "besetzten Gebiete" im völkerrechtlichen Sinne also eine Art Niemandsland, in dem Israel defacto mehr oder weniger die Oberhoheit ausübt.
Aufgrund dieses umstrittenen, bzw. komplexen Status ist es eben auch unter Völkerrechtlern umstritten, inwiefern der Siedlungsbau tatsächlich völkerrechtswidrig ist und gegen die Genfer Konventionen verstößt.....
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Siedlungen (und ihre Einwohner!)ein gewaltiges Hindernis für einen dauerhaften Frieden sind, ungeachtet ihres völkerrechtlichen Status !
Erich ist der Unterschied zwischen völkerrechtlicher Annexion und praktischer Inbesitznahme wohl nicht so ganz klar.
Die Westbank wurde (ausser Ostjerusalem und angrenzendes Stadtgebiet) nie förmlich (juristisch) annektiert ! Sie gelten wie alle im Juni 1967 eroberten Territorien als "besetzte Gebiete" (UN-Sprachregelung) bzw. "umstrittene Gebiete" nach israelischer Begrifflichkeit.
Nach der UN-Charta ist eine "Annexion" auch nur in beiderseitigem Einvernehmen mit einem völkerrechtlichen Vertrag möglich. Eine einseitige Annexion wäre ungültig.
Der Golan und die Sheebafarmen werden von der UN nach wie vor als syrisches Staatsgebiet angesehen, ungeachtet der einseitigen Annexion durch Israel. Der Sinai wurde an Ägypten zurück gegeben, dabei hat Kairo förmlich auf den Gazastreifen verzichtet. Ebenso hat Jordanien in seinem Friedensvertrag mit Israel auf Ostjerusalem und die Westbank verzichtet. Da ein souveräner Staat Palästina (zur Souveränität gehört mehr als nur die Ausrufung eines Staates!) nach wie vor nicht existiert, sind die "besetzten Gebiete" im völkerrechtlichen Sinne also eine Art Niemandsland, in dem Israel defacto mehr oder weniger die Oberhoheit ausübt.
Aufgrund dieses umstrittenen, bzw. komplexen Status ist es eben auch unter Völkerrechtlern umstritten, inwiefern der Siedlungsbau tatsächlich völkerrechtswidrig ist und gegen die Genfer Konventionen verstößt.....
Meine persönliche Meinung dazu ist, dass die Siedlungen (und ihre Einwohner!)ein gewaltiges Hindernis für einen dauerhaften Frieden sind, ungeachtet ihres völkerrechtlichen Status !