04.07.2013, 20:34
Raider101 schrieb:Also kurz um wenn man sich in einem Kapitel 7 Einsatz der UN-Charta befindet, befindet man sich im Kriegseinsatz, folglich kann man nur nach der Genfer Konvention belangt werden.Soso.
"Wirkliche Regeln für Soldaten" werden als Befehl erlassen oder deren Befolgung befohlen. Zur Auswirkung dessen auf deutsche Soldaten verweise ich mal ganz allgemein auf §§ 20 ff WStG, für den Auslandseinsatz unter Beachtung von § 1a WStG.