Ägypten
N24 bringt unter dem Titel
Zitat:Während Volksabstimmung
Ägyptens Vizepräsident Mekki erklärt Rücktritt


Ägypten will sich zwei Jahre nach dem Sturz Mubaraks endlich eine neue Verfassung geben. Doch die Kritik ist groß. Aber was erzürnt eigentlich die Gemüter, welche Pasagen sind wirklich umstritten?
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einen ausführlichen Bericht über die Kritikpunkte an der Verfassung:
Zitat:Dauerherrschaft unmöglich?

Der zur Abstimmung gestellte Text war Anfang Dezember im Eilverfahren von der durch Islamisten dominierten verfassungsgebenden Versammlung beschlossen worden. Die liberalen, linken und koptischen Abgeordneten der Versammlung boykottierten die Abstimmung. Aus ihrer Sicht garantieren die oft unscharfen Formulierungen nicht die Bürgerrechte. Zudem fürchten sie, dass sie der weiteren Islamisierung der Gesetzgebung und der Gesellschaft die Tür öffnen.

Auch viele Bürgerrechtler betrachten den Entwurf kritisch, sehen darin jedoch eindeutige Fortschritte gegenüber der autoritären Verfassung unter Mubarak. So ist der Präsident maximal wählbar für zwei vierjährige Mandate in Folge (Artikel 133). Eine Dauerherrschaft wie im Fall Mubaraks, der drei Jahrzehnte an der Spitze des Staates stand, ist damit ausgeschlossen. Kritisch gesehen wird dagegen, dass der Verteidigungsminister aus der Armee gewählt wird (Artikel 195) und ein von Offizieren dominiertes Gremium über das Militärbudget entscheidet. Nach Ansicht der Kritiker gibt es damit praktisch keine zivile Aufsicht über die Streitkräfte, zudem werde ihre privilegierte Stellung unter Mubarak nicht angetastet.
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Mögliche Zensur der Presse


Breite Einigkeit besteht über Artikel 2, wonach die "Prinzipien der Scharia" die Hauptquelle der Gesetzgebung sind. Dies stand so auch bereits in der früheren Verfassung. Allerdings werden in Artikel 229 alle Auslegungen der verschiedenen sunnitischen Rechtsschulen als Quelle der Gesetzgebung anerkannt - und damit womöglich auch die buchstabengetreue Auslegung der Salafisten. Der Islam bleibt die Staatsreligion. Die Glaubensfreiheit wird garantiert (Artikel 43), doch werden in dem Text nur explizit der Islam, das Christentum und das Judentum erwähnt. Die Meinungsfreiheit wird ebenfalls garantiert, doch ist die Beleidigung von Menschen und der Propheten (Artikel 31 und 44) verboten. Kritiker sehen darin einen möglichen Vorwand für eine Zensur der Presse.

Ebenfalls kritisch sehen Bürgerrechtler die vage Bestimmung, wonach der Staat und die Gesellschaft "die Moral und die öffentliche Ordnung, sowie den Bezug zu den Werten von Religion und Bildung" schützen (Artikel 11).

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In Artikel 33 wird die "Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz ohne jede Diskriminierung" festgeschrieben, doch wird die Gleichheit der Geschlechter nicht explizit erwähnt. Eine Passage, wonach das Verhältnis zwischen Mann und Frau den Bestimmungen der Scharia entsprechen solle, wurde gestrichen. Gemäß dem Entwurf dürfen Zivilisten nicht mehr von Militärgerichten verurteilt werden, außer wenn sich ihre Verbrechen gegen die Streitkräfte richten (Artikel 198). Die Opposition und Bürgerrechtler fordern, dass diese vage Formulierung gestrichen wird, da sie dem Missbrauch durch das Militär Vorschub leisten könne.

Laut Artikel 232 dürfen die führenden Mitglieder von Mubaraks aufgelöster Nationaldemokratischer Partei (NDP) während der kommenden zehn Jahre nicht mehr zu Wahlen antreten.
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