22.12.2012, 22:40
Zitat:Es gilt der Umkehrschluss
Nein, keinesfalls gilt immer der Umkehrschluss (<!-- m --><a class="postlink" href="http://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/Lehrstuehle/Strafrecht2/dokumente/Methodenlehre_ws_08_09/Analogie-_und_Umkehrschluss.pdf">http://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachb ... chluss.pdf</a><!-- m -->). Auch ohne vertiefte Kenntnisse der ägyptischen Rechtssprechung und auch ohne verteifte Kenntnisse der Rechtsphilophie im Allgemein, meine ich deutlich erkennen zu können, dass gerade hier noch eher ein Analogieschluss zulässig sein dürfte. A la: "Die Regierung darf keine Wahl fälschen, also darf das auch niemand sonst." bzw. analog "Hunde haben hier keinen Zutritt", also Katzen, Schwarze Mambas und Wildschweine natürlich auch nicht.
Es geht in diesem Artikel ganz konkret darum, einer Regierung (staatliche Stellen) die Legitimität zu entziehen, wenn dieser Wahlmanipulation nachgewiesen werden kann! Dass dieser offensichtliche Straftatbestand auch jeder anderen Instanz verwehrt ist, muss ja übrigens auch nicht in der Verfassung selbst geregelt sein. Insofern greift dieser Punkt von Dir nach meiner Auffassung so nicht.
Ergo: Bisher erscheint mir die Kritik an dem Verfassungsentwurf tatsächlich an den Haaren herbei gezogen. Es scheint sich hier wohl weit mehr um einen Machtkampf zu handeln, als tatsächlich um die "Verhinderung einer Diktatur", oder der "Verhinderung eines Islamistenstaates". Ich sehe diese Punkte bisher sachlich nicht und die ganze Diskussion erscheint nicht zuletzt von einer gewissen Hysterie getragen, die man witzigerweise in Libyen so gar nicht an den Tag legte. Da ist jetzt alles locker und besser wie vorher. Ne, ne ...