22.12.2012, 16:45
bitte gerne
erst einmal erlaubt Demokratie die freie Meinungsäusserung und die "Kreativität der Ideen" - also den friedlichen Wettbewerb, der eine gewaltige Menge an Entwicklungspotential freisetzt, und so eine schnelle Entwicklung ermöglicht.
Staatsmodelle, die dieses Entwicklungspotential einschränken, haben sich in der Vergangenheit dagegen immer als behäbiger und damit über entsprechende Zeiträume hin als "zurückbleibend" erwiesen.
das fängt schon mit Artikel 4 der Verfassung an:
Mit diesem Artikel scheinen sich die Muslimbrüder ihrer politischen Rivalen entledigen zu wollen.
Insgesamt wird mit dieser Verfassung eine demokratische Entwicklung gelähmt, die säkulären Kräfte werden zu Lasten der religiösen Kräfte geschwächt und den letzteren eine relativ dauerhafte verfassungsrechtliche Vorrangstellung eingeräumt.
Eine demokratische Verfassung muss aber für alle Gruppierungen und Strömungen des Staates die Grundlage für eine friedliche Konkurrenz ohne einseitige Vorrangstellung ermöglichen. Nur eine solche Verfassung dient dem ganzen Volk.
erst einmal erlaubt Demokratie die freie Meinungsäusserung und die "Kreativität der Ideen" - also den friedlichen Wettbewerb, der eine gewaltige Menge an Entwicklungspotential freisetzt, und so eine schnelle Entwicklung ermöglicht.
Staatsmodelle, die dieses Entwicklungspotential einschränken, haben sich in der Vergangenheit dagegen immer als behäbiger und damit über entsprechende Zeiträume hin als "zurückbleibend" erwiesen.
das fängt schon mit Artikel 4 der Verfassung an:
Zitat:Artikel 4da die Scharia als Bestandteil des staatlichen Rechts festgelegt wurde (und wie nahezu alle religiösen Normen den Anspruch erhebt, das Leben der Menschen von der Zeugung bis zum Tode zu regeln), wird den Gelehrten der Azhar faktisch das Monopol auf die Rechtsauslegung auch des weltlichen Rechts gegeben.
"Das ehrenhafte Azhar-Institut ist eine unabhängige islamische Institution und eine Universität. Es organisiert seine Angelegenheiten komplett selbst und betreibt die Verbreitung des Islams, der Religionswissenschaften und der arabischen Sprache in Ägypten und in der Welt. Die Meinung der obersten Religionsgelehrten des ehrenhaften Azhar-Instituts wird eingeholt in Angelegenheiten, die das islamische Recht ("Scharia") betreffen. (…)"
Zitat:Artikel 55das liest sich oberflächlich gut - erlaubt aber allen anderen wie den religiösen Instituten und Organisationen, Einfluss auf die Wahlen zu nehmen - bis hin zum Stimmenkauf;
"Die Beteiligung des Bürgers am öffentlichen Leben ist eine nationale Pflicht. Jeder Bürger hat das Recht zu wählen und zu kandidieren und seine Meinung in Volksabstimmungen zum Ausdruck zu bringen. Und das Gesetz regelt die Ausübung dieser Rechte. (...) Wenn die staatlichen Stellen Einfluss auf die Wahlen nehmen, dann stellt dies ein Verbrechen dar."
Zitat:Artikel 128welche Aufgaben hat dieser Schura-Rat - und bilden die vom Präsident ernannten Mitglieder dann nicht ggf. das "Zünglein an der Waage"?
"Der Schura-Rat wird gebildet von 150 Abgeordneten. Sie werden bestimmt in geheimer, direkter und allgemeiner Wahl. Der Präsident darf Mitglieder des Schura-Rates ernennen. Die Anzahl der von ihm ernannten Mitglieder darf zehn Prozent der Gesamtzahl der Abgeordneten jedoch nicht überschreiten."
Zitat:Artikel 232Was sind "führende Funktionäre"? Wird hier nicht (etwa im Gegensatz zur Türkei) eine ganze Gruppe von Säkulären Angehörigen einer Elite vom politischen Leben ausgeschlossen? Und zwar auch von Menschen, die sich eben nichts zuschulden kommen ließen, die sich nicht bereichert haben, die nicht korrupt waren - sondern nur Fachleute der öffentlichen Verwaltung? Es würde ausreichen, denjenigen, die sich nachweislich "schuldig" gemacht haben und verurteilt wurden, die politische Betätigung zu verbieten. Der Artikel trifft aber eine ganze Klasse von durchaus auch qualifizierten Personen, die sich lediglich als Mitglieder einer Partei "verschuldet" haben. Diese "verfassungsrechtliche Brandmarkung" entmündigt zugleich die Wähler, denen offenbar nicht zugetraut wird, zwischen "gut und böse" zu unterscheiden.
"Den führenden Funktionären der aufgelösten Nationaldemokratischen Partei (NDP) ist es verboten, sich politisch zu betätigen. Sie dürfen bei den Präsidenten- und Parlamentswahlen nicht kandidieren. Dieses Verbot gilt für zehn Jahre beginnend vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verfassung."
Mit diesem Artikel scheinen sich die Muslimbrüder ihrer politischen Rivalen entledigen zu wollen.
Insgesamt wird mit dieser Verfassung eine demokratische Entwicklung gelähmt, die säkulären Kräfte werden zu Lasten der religiösen Kräfte geschwächt und den letzteren eine relativ dauerhafte verfassungsrechtliche Vorrangstellung eingeräumt.
Eine demokratische Verfassung muss aber für alle Gruppierungen und Strömungen des Staates die Grundlage für eine friedliche Konkurrenz ohne einseitige Vorrangstellung ermöglichen. Nur eine solche Verfassung dient dem ganzen Volk.