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Palästina
Zitat:Das ist falsch. Der Angreifer kann sehr viel verlieren, seine Armee, seine Infrastruktur, seine Industrieanlagen, Teile seiner Bevölkerung. Der einzige Status Quo, der wiederhergestellt wird, ist der territoriale.
Bist du wahnsinnig? Der Verteidiger muss doch Verhältnismäßig agieren. Geht garnicht das man den Angreifer einmal komplett vermöbelt.
Ernsthaft – der Angreifer muss damit rechnen müssen alles zu verlieren, Armeen, Infrastruktur, Industrie, Bevölkerung UND Territorium. Hier Unterscheidungen vornehmen zu wollen ist Käse und findet sich so auch nicht im geschriebenen Völkerrecht.
Zitat:Dass es die Regelung gibt, ist vollkommen richtig, entstanden ist sie schliesslich, weil gewisse Mächte sich "Lebensraum" holen wollten. Wenigstens ein Kriegsmotiv fällt dadurch weg, allerdings nur, wenn sich alle daran halten, auch ein erfolgreicher Verteidiger.
Diese Regelung gibt es eben nicht. Es gibt kein Annektierungsverbot für Verteidiger. Nur für Angreifer. Und es würde viel mehr Abschreckung bedeuten wenn dem Verteidiger explizit erlaubt wäre Territorium zu erobern...
Zitat:Falls Du auf Artikel 51 ansprichst - da steht nichts davon, dass man in einem Akt der Selbstverteidigung Territorium besetzen darf. Es steht auch nicht drin, dass man es nicht darf. Was aber drin steht, ist dass die Selbstverteidigung nur solange bestehen soll, bis der Sicherheitsrat übernimmt:
Es steht drin: Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence
Das bedeutet das Artikel 2 Ziffer 4 außer Kraft ist und damit das in der Charta festgeschriebene Verbot der Eroberung von Territorium.
Zitat: Gerade die unterstrichene Passage sagt genau das Gegenteil von "dauerhafter Besetzung" aus - sofern der Sicherheitsrat eingreift.
Nein, denn diese Passage beinhaltet die Aufgabe des Sicherheitsrats durch irgendwelche Maßnahmen wieder Frieden herzustellen. Wenn der Sicherheitsrat dazu nicht in der Lage ist oder die Maßnahmen nicht fruchten gilt wieder Satz 1: Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence.
Genau hier trifft dann Theorie auf Praxis – die UN ist Handlungsunfähig und kann solche Konflikte nicht lösen. Und deshalb bleibt der Golan besetzt bist es vielleicht irgendwann mal eine Regelung im Rahmen eines Friedensvertrags gibt. Bis dahin ist die Inbesitznahme vollkommen in Ordnung.
Zitat:Du glaubst doch wohl selbst nicht, dass der Angreifer, der in diesem Szenario Territorium veloren hat, auf so einen Friedensvertrag eingehen würde? Ergo: kein Territorium zurück = kein Frieden.
[/quote] Dann gibt es halt keinen Frieden. Warum sollte man den Verteidiger dazu verpflichten den Satus Quo zu akzeptieren??
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