Folgende Warnungen sind aufgetreten:
Warning [2] Undefined array key 0 - Line: 1670 - File: showthread.php PHP 8.4.8 (Linux)
File Line Function
/inc/class_error.php 157 errorHandler->error
/showthread.php 1670 errorHandler->error_callback
/showthread.php 916 buildtree




Palästina
Schneller und genauso falsch.
Zitat: Israel bricht auch damit, wenn im Zuge eines Gegenangriffs (dieser ist legitim) Gebiete des Angreifers besetzt und nicht mehr zurückgegeben werden. Die territoriale Integrität ist wichtiger als das Recht des Siegers.
Nein eben nicht. Die territoriale Integrität des angreifenden Staats tritt hinter das Recht zur Selbstverteidigung zurück. Dieses Recht beinhaltet selbsvterständlich auch Gebiete des Feindes dauerhaft zu besetzen, etwa um hieraus vorgetragene Angriffe zukünftig unmöglich zu machen. Es erschöpft sich nicht etwa schon darin nur in feindliche Gebiete im Rahmen von Kampfhandlungen vorzustoßen und diese bis zum Ende der Kampfhandlungen zu halten. Das Recht zur Selbstverteidigung geht schließlich weiter.
Worin begründet sich das? Das Selbstverteidigungsrecht ist ein universelles, natürliches Recht. Es kann durch Vertragsrecht nur in sehr geringen Umfang überhaupt eingeschränkt werden. Daher eben auch die Aushebelung der Charta durch Art. 51 derselbigen.
Die Idee ein völkerrechtlicher Vertrag könnte dem Angreifer quasi eine Versicherung garantieren das ihm in jeden Falle rein garnichts passieren wird weil der Verteidiger sich nur unmittelbar verteidigen darf steht dem dimetral entgegen.
Und findet sich so auch nicht im fixierten Kriegsvölkerrecht.

Zitat:Nur darum gehts hier bei der Charta, ansonsten könnte man sie gleich in die Tonne kippen. Mit der Charta gibt es kein "Recht des Siegers" mehr, dieses wird an eine höhere Schlicht-Instanz abgegeben (die UN).
Es gibt nach wie vor das Recht des Siegers. Das ist ein faktisches Recht das kein Vertrag oder Gesetz der Welt ändern kann. Der Sträkere und Siegende hat immer Recht. Faktisch, egal was die UN oder sonstwer sagt.
Was es mit der Charta nicht mehr geben sollte ist das Recht des (siegenden) Angreifers. Dem (siegenden) Verteidiger kann und will (siehe Art. 51) die Charta keine Einschränkungen aufzwingen. Das wäre ja auch weder möglich noch rechtmäßig da das Selbstverteidigungsrecht ein universelles Recht ist.

Warum sieht man das heute in weiten Kreisen nicht so? Weil dieser Ansatz nach 45 nur im Falle Israel wirklich relevant geworden ist. Es gibt sonst keine Kriege bei denen der Verteidiger Land des Angreifers besetzen konnte und dort bleiben wollte. WÜrde es mehrere Fallbeispiele geben (am besten noch mit den USA oder anderen westlichen Mächten) sehe die Herangehensweise ganz anders aus. Aber das es nur um Israel geht...
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: