15.11.2012, 01:57
Die Unterschiede zu Schlesien sind gravierend. Einerseits im Rahmen der völkerrechtlichen Anerkennung und andererseits im bilateralen Verhältnis :
Über den Status Schlesiens bestehen eindeutige bilaterale Grenzverträge. Im Fall der Golanhähen ist das vollkommen anders. Syrien hat die Golanhöhen nicht in einer bilateralen Vereinbarung abgetreten. Es besteht, im Gegensatz zu Deutschland, weiterhin auf eine Rückgabe seiner Gebiete. Hier steht also ein bilateraler Grenzvertrag auf der einen und eine einseitige Annektion auf der anderen Seite.
Der völkerrechtliche Status der Golanhöhen ist in UN Resolution 242 als "von Israel besetztes Territorium" definiert. Anders ausgedrückt, dieses Gebiet gehört für die Weltgemeinschaft NICHT zum Israelischen Staatsgebiet.
Der israelische Anspruch auf Golan hat daher absolut kein juristisch gültiges Fundament. Sein Anspruch beruht alleine auf Gewalt.
Über den Status Schlesiens bestehen eindeutige bilaterale Grenzverträge. Im Fall der Golanhähen ist das vollkommen anders. Syrien hat die Golanhöhen nicht in einer bilateralen Vereinbarung abgetreten. Es besteht, im Gegensatz zu Deutschland, weiterhin auf eine Rückgabe seiner Gebiete. Hier steht also ein bilateraler Grenzvertrag auf der einen und eine einseitige Annektion auf der anderen Seite.
Der völkerrechtliche Status der Golanhöhen ist in UN Resolution 242 als "von Israel besetztes Territorium" definiert. Anders ausgedrückt, dieses Gebiet gehört für die Weltgemeinschaft NICHT zum Israelischen Staatsgebiet.
Der israelische Anspruch auf Golan hat daher absolut kein juristisch gültiges Fundament. Sein Anspruch beruht alleine auf Gewalt.