23.09.2012, 12:32
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Zitat:Berufungsklage abgewiesenaber niemand dürfte dem ägptischen Präsidenten verwehren, ein Beratungsgremium zu konstitutieren, dem (fast) alle Parlamentsangehörigen angehören (ggf. nur mit Ausnahme derjenigen, deren Wahl aufgrund der ungültigen Regelungen des Wahlgesetzes als problematisch bezeichnet werden könnte)
Gericht bestätigt Auflösung des ägyptischen Parlaments
Das Oberste Verwaltungsgericht Ägyptens hat die Auflösung des Parlaments bestätigt. Es wies damit die Berufungsklage eines früheren Abgeordneten zurück. Das Parlament bestehe seit dem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts vom 14. Juni, das die Auflösung der Volksvertretung angeordnet habe, nicht mehr legal, entschieden die Verwaltungsrichter. Keine Instanz der Justiz könne ein Verfassungsgerichtsurteil in Frage stellen.
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Nach ägyptischem Recht müssen Parlamentswahlen zwei Monate nach der Annahme einer neuen Verfassung stattfinden, an der seit Juli eine Kommission arbeitet. In spätestens sechs Monaten muss deren Arbeit abgeschlossen sein.
Stand: 22.09.2012 23:21 Uhr