30.10.2011, 16:35
Zitat:Im Gegenteil. Es ist das Recht, die Pflicht!, von Sicherheitskräften die allgemeine Ordnung und Sicherheit notfalls mit Waffengewalt wiederherzutellen.Das ist schon richtig, aber besteht nicht auch eine Grenze der Verhältnismäßigkeit? Kann ich zwischen 1.800 und 3.500 Tote (je nach Behauptung und Quelle) als ein "Wiederherstellen von Ordnung" ansehen? Es geht hier nicht um Wasserwerfer oder "Prügelpolizisten", sondern um militärische Gewalt gegen Demonstranten, die auch - wenn man mal den Aspekt "islamistischer Unruhestifter und Terroristenbanden" einbezieht - nicht mit Raketen, RPG oder ZSU ins Feld ziehen, sondern allenfalls ihre AK aus dem Schrank geholt haben, weil die Regierungsgewalt übermäßig war.
Schneemann.