07.10.2011, 07:15
Wie bereits gesagt, ist das Manual kein Völkergewohnheitsrecht sondern lediglich angewandte Teile können als solches betrachtet werden. Folglich kann man sich nicht auf das Manual sondern nur auf praktizierte Teile berufen. Denn die Teile die nicht praktiziert werden/wurden sind auch kein Völkergewohnheitsrecht. Außerdem begründen praktizierte Einzelfälle noch lange kein Völkergewohnheitsrecht.
Da sie bestehendes Recht erst erzeugen soll, wäre es ein Zirkelschluss zu verlangen, dass sie auf bereits bestehendem Recht gründen muss. Dann wäre es unmöglich, dass Völkergewohnheitsrecht überhaupt entsteht.
Sie muss lediglich den Rechtsauffassungen entsprechen und darf kein politisches Manöver sein.
Zitat:Weiterhin, du stellst die Rechtsüberzeugung falsch dar. Hier geht es lediglich darum, das sich die Maßnahme im bestehenden Recht gründen muss und nicht etwa nur ein politisches Manöver darstellt.
Da sie bestehendes Recht erst erzeugen soll, wäre es ein Zirkelschluss zu verlangen, dass sie auf bereits bestehendem Recht gründen muss. Dann wäre es unmöglich, dass Völkergewohnheitsrecht überhaupt entsteht.
Sie muss lediglich den Rechtsauffassungen entsprechen und darf kein politisches Manöver sein.