17.06.2011, 06:30
Erich schrieb:1. das Grundgesetz hast Du eingebrachtUm dir deine Ungenauigkeit aufzuzeigen.
Erich schrieb:2. dass es im Kriegsfall ein Kriegsverbrechen ist, unbewaffnete Zivilisten zu erschießen hast Du bezweifeltEs ist nun mal nicht pauschal ein Kriegsverbrechen. Derweil ist uns die genaue Lage in Syrien nicht bekannt, wir wissen nicht wer da bewaffnet oder unbewaffnet ist.
Erich schrieb:3. was sogar im Kriegsfall ein Kriegsverbrechen ist muss ohne Krieg erst recht geltenDumfug. Entweder es sind diverse Rechtsnormen anzuwenden weil bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind oder eben nicht.
Erich schrieb:4. das IStGH Statut gilt nicht nur für den KriegsfallDas ist überhaupt nicht einschlägig, ja nicht mal eine Rechtsquelle des Völkerrechts.
Erich schrieb:zur Erinnerung:Ja warum denn jetzt? Ich warte noch immer. Wenn die Syrer sich untereinander kloppen ist das erst mal ein Bürgerkrieg in dem recht viel erlaubt ist. Da müsste man schon mit mehr kommen als, whaaa, Militär gegen Bevölkerung, Kriegsverbrechen!!11!1! zu kommen.Nightwatch schrieb:Erich schrieb:ich würde so ein Vorgehen eigentlich als Kriegsverbrechen bezeichnen - aber in Syrien ist ja kein Krieg, und deshalb ist alles in Ordnung - oder :?:Warum soll es ein Kriegsverbrechen sein wenn Krieg herrschen würde?