16.06.2011, 20:36
1. das Grundgesetz hast Du eingebracht
2. dass es im Kriegsfall ein Kriegsverbrechen ist, unbewaffnete Zivilisten zu erschießen hast Du bezweifelt
3. was sogar im Kriegsfall ein Kriegsverbrechen ist muss ohne Krieg erst recht gelten
4. das IStGH Statut gilt nicht nur für den Kriegsfall
zur Erinnerung:
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/artikel/C32315/jagd-auf-oppositionelle-syrische-armee-setzt-offensive-fort-30441351.html">http://www.faz.net/artikel/C32315/jagd- ... 41351.html</a><!-- m -->
2. dass es im Kriegsfall ein Kriegsverbrechen ist, unbewaffnete Zivilisten zu erschießen hast Du bezweifelt
3. was sogar im Kriegsfall ein Kriegsverbrechen ist muss ohne Krieg erst recht gelten
4. das IStGH Statut gilt nicht nur für den Kriegsfall
zur Erinnerung:
Nightwatch schrieb:Erich schrieb:ich würde so ein Vorgehen eigentlich als Kriegsverbrechen bezeichnen - aber in Syrien ist ja kein Krieg, und deshalb ist alles in Ordnung - oder :?:Warum soll es ein Kriegsverbrechen sein wenn Krieg herrschen würde?
<!-- m --><a class="postlink" href="http://www.faz.net/artikel/C32315/jagd-auf-oppositionelle-syrische-armee-setzt-offensive-fort-30441351.html">http://www.faz.net/artikel/C32315/jagd- ... 41351.html</a><!-- m -->
Zitat:„Jagd“ auf Oppositionelle
Syrische Armee setzt Offensive fort
Nach Berichten von Oppositionellen hat die syrische Armee die Militäraktionen im Nordwesten des Landes fortgesetzt. Die türkische Regierung schloss eine militärische Intervention aus.
16. Juni 2011 ...